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# taz.de -- Denic ändert Adressvorgaben: Mini-Domains kommen
> Bisher mussten Internet-Adressen in Deutschland mindestens drei
> Buchstaben lang sein. Die Adressverwaltung DENIC ändert das nun. Auch
> Zahlen sind in Zukunft möglich.
Bild: www.Eu.de - das wär doch eine schicke Adresse.
13 Millionen Internet-Adressen mit der Endung ".de" gibt es bereits - nur
der internationale Bereich der ".com"-Domains ist mit mehr als 80 Millionen
Stück noch größer. In den nächsten Wochen dürften noch eine ganze Reihe
mehr ".de"-Adressen hinzukommen: Die Frankfurter DENIC eG, die
Genossenschaft der deutschen Internet-Provider, die für die zentrale
Vergabe und Verwaltung hiesiger Domains zuständig ist, erweitert ab Freitag
die Möglichkeiten, Adressen zu registrieren.
Wichtigste Neuerung: Waren bislang bis auf eine Handvoll spezieller
Ausnahmen - traditionell gehörte z.B. "ix.de" der Zeitschrift "ix" - nur
Domains mit mindestens drei Zeichen vor dem ".de" im hiesigen Adressraum
erlaubt, wird sich das nun ändern. Wer möchte, kann künftig also auch
"a.de" oder "en.de" registrieren und für alle Internet-Dienste nutzen.
Hinzu kommt, dass auch reine Zifferndomains zugelassen sind, so dass man
z.B. seine Telefonnummer als ".de"-Adresse registrieren kann. Die
Maximallänge einer Domain liegt bei 63 Zeichen inklusive ".de".
Die DENIC erwartet einen großen Ansturm auf die neu freigegeben Adressen.
Das Verfahren gleicht dabei einem Glücksspiel: Ab Freitag, 9 Uhr
mitteleuropäischer Zeit, wird das Registrierungsverfahren freigeschaltet.
Bestellt werden können die Adressen dann über alle teilnehmenden
Internet-Anbieter, diese leiten die Daten an die DENIC weiter, die die
erfolgreiche Registrierung bestätigt. DENIC-Vorstand Sabine Dolderer
betont, man habe sich bewusst für ein "First come - first served"-Verfahren
entschieden. Das habe sich bei einer beschränkten Anzahl potenzieller
Domains bewährt. Damit auch alles gut geht, wurden die
Registrierungssysteme extra optimiert.
Bei der DENIC regiert man mit der Neuerung auf ein Urteil des
Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main, das dem Automobilkonzern Volkswagen das
Recht einräumte, "vw.de" zugeteilt zu bekommen. Eine Revision wurde nicht
zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verlor
die DENIC in der vergangenen Woche. Aus diesem Grund entschied man sich
nun, für alle Internet-Nutzer Rechtssicherheit zu schaffen und die
Kurzdomains für alle zu erlauben, wie DENIC-Sprecher Michael Schleicher
gegenüber taz.de sagte. Die reinen Zifferndomains lasse man "in einem
Aufwasch" zu.
Die Provider sollen hingegen teilweise zurückhaltend reagieren, weil sie
nun schnell auch auf ihrer Seite eine entsprechende Infrastruktur schaffen
müssen, um den Ansturm bewältigen zu können. Schleicher betonte, die DENIC
habe extra ihre Servicezeiten verlängert, um ihren Mitgliedern bei der
Umsetzung helfen zu können. Man rechne mit rund 10.000 besonders
attraktiven Domains, neben Kurznamen seien etwa Vorwahlen denkbar.
Im Internet-Adress-Geschäft wird seit Jahren mit harten Bandagen gekämpft.
Das so genannte Domain-Grabbing, bei dem Personen oder Firmen fremde
Begriffe registrieren, bleibt ein Problem, auch wenn Gerichte insbesondere
in Deutschland bei Markennamen inzwischen meist klar entscheiden. Auf
internationaler Ebene wird es dagegen schwieriger. In solchen Fällen
vermittelt beispielsweise die World Intellectual Property Organization.
Besonders schwunghaft läuft dagegen der Handel mit Begriffsdomains
insbesondere in populären Adressräumen wie ".com", die sich schwer schützen
lassen. Zuletzt war die Domain "insure.com" ("Versichern.com") für 16
Millionen Dollar verkauft worden, der Vorbesitzer hatte 2001 nur 1,6
Millionen Dollar bezahlt.
Der Domain-Sektor könnte sich in den nächsten Jahren nochmals stark
verändern. Die Internet-Verwaltung ICANN plant seit längerem, nicht nur
Domains freizugeben, sondern auch die so genannten Top-Level-Domains - also
das, was nach dem Punkt steht. Allerdings werden solche TLDs - von ".abc"
bis ".zug" wäre alles möglich - nicht billig. Bei der ICANN geht man von
Kosten von mindestens 100.000 Dollar für das Verfahren aus, Betreiberkosten
für die notwendige Serverinfrastruktur nicht mit eingerechnet. Die ICANN
will dabei von vorne herein verhindern, dass gegen Markenrechte verstoßen
wird - etwa, in dem sich jemand ".cocacola" registriert. Konzerne können
sich dazu in eine Liste eintragen lassen, die dann mit der Registratur
abgeglichen wird.
19 Oct 2009
## AUTOREN
Ben Schwan
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