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# taz.de -- Verfassungsrechtliche Bedenken: Schattenhaushalt vorerst gekippt
> Die Schwarz-Gelbe Koalition wollte mit neuen Schulden Defizite bei der
> Arbeitsagentur finanzieren. Eine Prüfung des Kanzleramtes soll ergeben
> haben, dass die Pläne verfassungswidrig sind.
Bild: Bedenken im Bundeskanzleramt: Ist ein Schattenhaushalt verfassungskonform?
BERLIN dpa/reuters/ap | Union und FDP werden auf den umstrittenen
"Schattenhaushalt" verzichten. Eine Prüfung durch die Rechtsexperten des
Bundeskanzleramtes soll ergeben haben, dass der geplante Nachtragsetat
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. "Der Nachtragshaushalt für 2009
ist vom Tisch", sagte der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon.
Stattdessen sollen die krisenbedingten Einnahmeausfälle bei der Kranken-
und Arbeitslosenversicherung über den ordentlichen Haushalt 2010 finanziert
werden. Dazu soll das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für
Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt werden, der an "strenge Kriterien"
geknüpft wird. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von
einer Größenordnung in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro.
Die neue Koalition will bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2010
prüfen, ob es dazu doch ein "Sondervermögen" geben soll. Für die Jahre 2011
und 2012 sei noch nichts entschieden worden.
Union und FDP wollten ursprünglich schon dieses Jahr ein Sondervermögen von
bis zu 60 Milliarden Euro einrichten, um damit die erwarteten Defizite bei
der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Krankenkassen in den
nächsten Jahren auszugleichen. Im Gespräch war, dieses Sondervermögen über
einen dritten Nachtragsetat 2009 mit neuen Schulden von bis zu 90
Milliarden Euro zu finanzieren.
Nun gibt es Bedenken, dass dieser Nachtragsetat gegen das Grundgesetz
verstößt. Danach sind überhöhte Schulden zur Abwehr der Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zwar möglich. Der diskutierte
Nachtragsetat mit vorgezogenen Kosten für die Sozialkassen hätte die
Verfassungsvorgaben voraussichtlich aber nicht erfüllt. "Der Nachtragsetat
ist tot", hieß es. Auch für das Sondervermögen werde es schwierig.
Das geplante Sondervermögen war bei der Opposition, aber auch in den Reihen
der CDU auf Kritik gestoßen. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß mutmaßte in der
Saarbrücker Zeitung, dass Schwarz-Gelb deshalb zu Schattenhaushalten
greife, um Spielraum für Steuergeschenke an Unternehmen und
Besserverdienende zu bekommen. Der CDU-Haushaltsexperte Oswald Metzger
sprach in der Frankfurter Rundschau von "organisiertem Selbstbetrug".
Die Krankenkassen lobten hingegen das Vorhaben. "Die Einführung eines
Sondervermögens über vier Milliarden Euro zur Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung ist im Ansatz der richtige Weg", erklärte
der Verband der Ersatzkassen.
22 Oct 2009
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