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# taz.de -- Marwa-Prozess: Lebenslange Haft gefordert
> Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die im Gerichtssaal erstochene
> Ägypterin Marwa El-Sherbini eine lebenslange Haftstrafe für den
> Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert.
Bild: Vor Beginn des heutigen Verhandlungstags.
DRESDEN ap | Oberstaatsanwalt Frank Heinrich sagte am Montag vor dem
Dresdner Landgericht, der 28-Jährige habe die Tat in dem Gerichtssaal
regelrecht inszeniert. Motiv der feigen und brutalen Messerattacke sei ein
"unbändiger, ungebremster Ausländerhass" gewesen.
Der Staatsanwalt beantragte angesichts der Umstände auch, die besondere
Schwere der Schuld festzustellen. Der Angeklagte hatte das Verbrechen
gestanden. Er bestritt aber, die Tat geplant und aus ausländerfeindlichen
Motiven gehandelt zu haben. Er sei in Angst und Panik gewesen und habe aus
Wut auf die ihn verfolgende Justiz gehandelt. Oberstaatsanwalt Heinrich
bezeichnete dies als Schutzbehauptung. Das gezielte und geplante Vorgehen
lasse sich auch nicht mit einer spontanen Tat oder einer Affekttat in
Einklang bringen. "Es liegt auf der Hand, dass sein Motiv Hass auf Muslime
war."
Die 31-jährige schwangere Frau wurde vor den Augen ihres dreijährigen
Sohnes angegriffen, nachdem sie als Zeugin gegen den aus dem russischen
Perm stammenden Spätaussiedler ausgesagt hatte. Ihr Mann, der sie schützen
wollte, wurde lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte Alex W. stand vor
Gericht, weil er die Frau auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin"
und "Terroristin" beschimpft hatte. Die Bluttat sorgte weltweit für
Entsetzen.
Heinrich sagte, der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen
Beweggründen gehandelt. "Er hat in Killermanier wie ein Berserker auf die
Frau und ihren Mann eingestochen, der sie schützen wollte." Er habe
gnadenlos noch auf die Frau eingestochen, als die bereits schwerst verletzt
auf dem Boden gelegen habe. Das ganze Geschehen habe keine drei Minuten
gedauert. Heinrich kreidete dem Angeklagten auch an, bis heute kein Wort
des Bedauerns für die schreckliche Tat gefunden zu haben. Er habe
stattdessen nach der Tat gegenüber dem Gerichtspsychiater das Opfer sogar
noch beleidigt und als Schlampe bezeichnet.
Unerwarteter Angriff
Heinrich sprach von einer "brutalen und feigen Tat", da der Angriff für die
Opfer völlig unerwartet gekommen sei. Dem Angeklagten warf er zugleich ein
widerliches Selbstmitleid vor. Er habe sich auch in der Hauptverhandlung
feige verhalten. Man könne sich kaum vorstellen, wie das Verhalten auf die
Hinterbliebenen gewirkt haben müsse.
Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers,
Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich
willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den
Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter
nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der
Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie
wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen."
9 Nov 2009
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