| # taz.de -- Amoklauf Winnenden: Der Vater wird angeklagt | |
| > Der Amoklauf von Winnenden hat für den Vater des Amokläufers, Tim K., | |
| > voraussichtlich ein juristisches Nachspiel. Weil er seine Waffen nicht | |
| > verschlossen aufbewahrt hatte, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt. | |
| Bild: Tim K.s Vater hatte die Waffen unsicher aufbewahrt. | |
| STUTTGART dpa | Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller | |
| Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft werde auf | |
| Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte | |
| das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mit. | |
| Der 17-jährige Tim K. hatte mit einer Waffe seines Vaters, die im | |
| Schlafzimmer der Eltern frei zugänglich war, am 11. März in Winnenden und | |
| Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. | |
| Das Justizministerium habe die Entscheidung am Mittwochabend zur Kenntnis | |
| bekommen. "Die Staatsanwaltschaft soll gegen den Vater Anklage erheben", | |
| sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz. Die Generalstaatsanwaltschaft war | |
| für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft | |
| selbst wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden. | |
| Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von | |
| Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in | |
| dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht | |
| verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen | |
| aufbewahrt hatte. | |
| 12 Nov 2009 | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA |