# taz.de -- Amoklauf Winnenden: Der Vater wird angeklagt | |
> Der Amoklauf von Winnenden hat für den Vater des Amokläufers, Tim K., | |
> voraussichtlich ein juristisches Nachspiel. Weil er seine Waffen nicht | |
> verschlossen aufbewahrt hatte, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt. | |
Bild: Tim K.s Vater hatte die Waffen unsicher aufbewahrt. | |
STUTTGART dpa | Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller | |
Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft werde auf | |
Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte | |
das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mit. | |
Der 17-jährige Tim K. hatte mit einer Waffe seines Vaters, die im | |
Schlafzimmer der Eltern frei zugänglich war, am 11. März in Winnenden und | |
Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. | |
Das Justizministerium habe die Entscheidung am Mittwochabend zur Kenntnis | |
bekommen. "Die Staatsanwaltschaft soll gegen den Vater Anklage erheben", | |
sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz. Die Generalstaatsanwaltschaft war | |
für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft | |
selbst wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden. | |
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von | |
Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in | |
dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht | |
verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen | |
aufbewahrt hatte. | |
12 Nov 2009 | |
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