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# taz.de -- Google Book Settlement: Deutsche Bücher überwiegend raus
> Google und die US-Verleger begrenzen die Absprache über die
> Digitalisierung von Büchern auf englischsprachige Länder. Die endgültige
> Ausgestaltung liegt bei den Richtern.
Bild: Karl der Große ist schon da: Google Books.
FRANKFURT/SAN FRANCISCO ap | Die von Google und US-Verlegern präsentierte
neue Vereinbarung für die Bereitstellung von digitalisierten Büchern im
Internet betrifft Deutschland kaum. Nach monatelangen Verhandlungen
verständigten sich die Parteien unter anderem darauf, dass das "Google Book
Settlement" nur für Bücher gilt, die urheberrechtlich in den USA, Kanada,
Großbritannien oder Australien registriert sind.
In dem Vergleichsvorschlag machte Google zahlreiche Zugeständnisse, die
Kritikern allerdings nicht weit genug gehen. Sie befürchten weiterhin eine
Monopolisierung im wachsenden Online-Büchermarkt.
Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried
Honnefelder, erklärte am Sonntag, der überarbeitete Entwurf werde jetzt
sorgfältig geprüft. Dann werde der Börsenverein entscheiden, ob Einwände
beim zuständigen Richter in New York eingereicht würden.
Ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage sei jetzt nicht
mehr oder deutlich weniger stark als von dem früheren Entwurf betroffen.
Erfasst seien allerdings viele ältere deutsche Bücher, weil sie im
US-Copyrightregister eingetragen worden seien.
Er bekräftigte seine Forderung nach Schaffung einer Deutschen Digitalen
Bibliothek, damit Europa gegenüber Amerika den weltweiten Anschluss bei der
Online-Erschließung von Bibliotheksbeständen nicht verliere.
Anhörung im Februar
Der neue Entwurf eines "Google Book Settlements" wurde am Freitagabend beim
Bundesgericht in New York eingereicht, die abschließende Anhörung wurde auf
den 18. Februar angesetzt. Beide Seiten verständigten sich auf eine Reihe
von Änderungen gegenüber einem ersten, vor etwa einem Jahr vereinbarten
Abkommen, das auf Einwände des Justizministeriums gestoßen war. Bevor die
Vereinbarung in Kraft tritt, muss es noch von Bezirksrichter Denny Chin
gebilligt werden.
Eine wichtige Rolle in den Verhandlungen spielten Bücher, die vergriffen
sind und noch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum
Autor hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus dem Verkauf der digitalen
Ausgaben dieser "verwaisten Bücher" sollen nun zehn Jahre lang eingefroren
werden. In dieser Zeit können Copyright-Inhaber künftig ihre Ansprüche
geltend machen. Auch erhalten die Autoren mehr Rechte, wenn ein Buch in den
USA vergriffen, in einem anderen Land aber noch im Handel ist.
Die Open Books Alliance, in der sich die Google-Rivalen Microsoft, Yahoo
und Amazon zusammengeschlossen haben, gehen die Zugeständnisse nicht weit
genug. Der Co-Vorsitzende der Allianz, Peter Brantley, sprach von einem
"Taschenspielertrick", mit dem Google letztlich seine kommerziellen
Interessen durchsetzen wolle.
Google hat, aufgrund von anderen Vereinbarungen mit großen Bibliotheken,
bislang etwa sechs Millionen vergriffene Bücher eingescannt. Das Angebot
von Google Books macht bislang nur Ausschnitte dieser Bücher im Internet
sichtbar. Ein gerichtlich genehmigtes Abkommen mit den Verlegern würde es
Google ermöglichen, digitale Kopien dieser Bücher auch zu verkaufen.
16 Nov 2009
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