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# taz.de -- Kaltgestellte Steuerfahnder rehabilitiert: Auf die Couch und ab in …
> Hessens Finanzminister Weimar bekommt eine Anzeige wegen der
> "Zwangspensionierungen". Der Neurologe Thomas H., der fehlerhafte
> Gutachten erstellt hatte, erhält 12.000-Euro-Strafe.
Bild: Der Frankfurter Neurologe Thomas H. wurde zu 12.000 Euro Geldstrafe verur…
FRANKFURT/M. taz | Späte Genugtuung erfuhren diese Woche vier hessische
Steuerfahnder. Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht Gießen
verurteilte den Frankfurter Psychiater und Neurologen Thomas H. zu einer
Geldstrafe von 12.000 Euro. Er habe die drei Männer und eine Frau durch
fehlerhafte Gutachten in den vorzeitigen Ruhestand schicken lassen. Diese
hatten acht Jahre lang vergeblich um ihre Rehabilitation gekämpft.
Bis 2001 galten sie beim Frankfurter Finanzamt V als Dreamteam, weil sie
Millionensummen in großem Stil hinterzogener Steuern nach Durchsuchungen
unter anderem bei der Commerzbank in die Staatskasse zurückbrachten.
Als sie plötzlich und für sie unerwartet durch einen Erlass von der
Behördenleitung ausgebremst wurden, vermuteten sie, dass dies geschehe,
weil ihre Aktivitäten nach dem Regierungsantritt der CDU nicht mehr gewollt
seien. Sie fühlten sich aufs Abstellgleis geschoben und gemobbt.
Als sie sich mit allen rechtlichen Mitteln wehrten, mussten sie sich
psychiatrischen Gutachten unterziehen und wurden nach Disziplinarverfahren
als Querulanten wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand
geschickt.
Das Verfahren gegen den Nervenarzt Thomas H. war von der Landesärztekammer
angestrengt worden. H. hatte den Steuerfahndern attestiert, sie litten an
Verfolgungswahn und "chronischen Anpassungsstörungen". Das Gericht kam
jetzt zu dem Schluss, dass alle vier Gutachten, seinerzeit gefertigt im
Auftrag des Versorgungsamtes und damit des Landes, "nicht entsprechend den
fachlichen Anforderungen" erstellt worden seien.
Nach dem Urteil ermittelte auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wieder
gegen Vorgesetzte der Entlassenen. Sie könnten sich als "Amtsträger" durch
die "absichtliche Verfolgung einer unschuldigen Person" strafbar gemacht
haben (§ 344 StGB).
Diese Ermittlungen sind allerdings gleich wieder eingestellt worden, weil
die Straftat verjährt ist. Stattdessen erstattete der Vizepräsident des
saarländischen Finanzgerichts, Peter Bilsdorfer, Strafanzeige gegen
Verantwortliche des Finanzamts V und gegen Finanzminister Karlheinz Weimar
(CDU) wegen Veruntreuung von Steuermitteln.
Der Rechtswissenschaftler nennt es einen "Skandal", dass gesunde, tüchtige
Beamte ohne Not mit Steuermitteln "zwangspensioniert" worden seien, statt
ihrem Beruf nachzugehen.
Er handele, so Bilsdorfer, nicht politisch motiviert, sondern als
Staatsbürger, der sich "sehr geärgert" habe. Der hessische
Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) kündigte an, dass das Land das
Urteil erst prüfen müsse, ehe es entscheide, ob es Berufung einlegen werde.
20 Nov 2009
## AUTOREN
Heide Platen
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