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# taz.de -- Strafprozess gegen Rechtspopulist: Wilders scheitert vor Gericht
> Nur drei der von Wilders angefragten 18 Zeugen und Sachverständigen will
> der Amsterdamer Gerichtshof hören. Außerdem wird der Prozess nicht von
> Amsterdam nach Den Haag verlegt.
Bild: Wilders steht vor Gericht, weil er gegen Muslime gehetzt hat.
ARNHEM taz | Der Strafprozess gegen Geert Wilders beginnt mit einer
Niederlage für den Rechtspopulisten. Nur drei der von Wilders angefragten
18 Zeugen und Sachverständigen will der Amsterdamer Gerichtshof hören. Die
übrigen 15 Islamkenner, Rechtsgelehrten, Imame und sogenannten
Erfahrungszeugen, die Wilders aufrufen lassen wollte, wurden abgewiesen.
Auch der Mörder des Filmemachers Theo van Gogh, Mohammed B., ist darunter.
Ebenso wird der Imam Fawaz Jneid nicht geladen, der die Islamkritikerin
Ayaan Hirsi Ali und Theo van Gogh einige Wochen vor dessen Ermordung in
einer Predigt in einer Haager Moschee verflucht hatte. Der Versuch von
Wilders Rechtsanwalt, Bram Moskowicz, den Prozess vor das Oberste Gericht
nach Den Haag verlegen zu lassen, schlug ebenfalls fehl. Geert Wilders
reagierte enttäuscht. Er warf dem Gericht vor, nicht an der Wahrheit und an
einem ehrlichen Prozess interessiert zu sein.
Der Fraktionsvorsitzende der Freiheitspartei (Partij voor de Vrijheid, PVV)
muss sich wegen Beleidigung, Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung
von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern
verantworten. Die ihm zur Last gelegten Äußerungen hat Wilders in diversen
Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews gemacht, andere Zitate stammen aus
seinem Anti-Koran-Film "Fitna". In der Anklageschrift stehen dutzende
Zitate. Unter anderem wird der Koran als faschistisches Buch, vergleichbar
mit Hitlers "Mein Kampf", bezeichnet.
Die drei Zeugen, die das Gericht hören will, sind die Arabisten Hans Jansen
und Simon Admiraal sowie die Anti-Islam-Aktivistin Wafa Sultan. Fünf
vorgeschlagene Rechtsgelehrte hat das Gericht abgewiesen, weil es davon
ausgeht, selber über die nötigen Sachkenntnisse zu verfügen. Auch die fünf
"Erfahrungszeugen" - neben Mohammed B. stehen auch zwei iranische
Ajatollahs auf der Wunschliste - wurden abgewiesen. Es sei allgemein
bekannt, dass es Personen gebe, die eine radikale Auslegung des Islam
vertreten, führte das Gericht zur Begründung aus.
Entgegen Wilders Wunsch werden die zu ladenden Zeugen nicht in einer
öffentlichen Sitzung gehört. Der Gerichtssaal wird damit nicht zu einem
Podium für eine spektakuläre Debatte über den Wilders Ansicht nach
gefährlichen Islam werden. In drei bis vier Monaten wird der Strafprozess
fortgesetzt und soll dann etwa eine Woche dauern.
4 Feb 2010
## AUTOREN
Gunda Schwantje
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