# taz.de -- Gammelfleisch: Betrüger muss drei Jahre abhängen | |
> Drei Jahre Gefängnis – ein Kühlhausbetreiber hatte 300 Tonnen | |
> Ekel-Fleisch umettikettiert und verkauft. Das Gericht urteilte: | |
> gewerbsmäßiger Betrug. Revision angekündigt. | |
Bild: Gerhard K. auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen. | |
MEMMINGEN taz | Ein 46-jähriger Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen | |
Illertissen muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er über dreihundert | |
Tonnen ungenießbares Fleisch in Deutschland und im Ausland als | |
lebensmitteltauglich verkauft hat. Daher befand ihn die 1. Strafkammer am | |
Landgericht Memmingen am Freitag in 15 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs in | |
besonders schwerem Fall für schuldig. Die Abnehmer der Ware in Deutschland, | |
Tschechien, Russland und den Philippinen seien getäuscht worden, heißt es | |
in der Urteilsbegründung. | |
Dabei sah es lange Zeit im Verfahren so aus, als würde der Schuldnachweis | |
nicht gelingen. Als im Dezember die Beweise der Zollfahndung Stück für | |
Stück zerpflückt wurden und mehr und mehr klar wurde, dass die Warenströme | |
nicht gelaufen sind, wie die Fahnder darlegten, da konnte sich der | |
Angeklagte berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Davon | |
unberührt blieb die Tatsache, dass er im Freistaat Bayern als Auslöser | |
eines der größten Fleischskandale gilt und das Landesparlament bereits | |
einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. | |
Doch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein hatte nach wie vor | |
Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Sie ließ intensive | |
Nachermittlungen noch während des laufenden Verfahrens durchführen. Das | |
veranlasste den Sitzungsstaatsanwalt Andreas Rossa, der drei Jahre und zehn | |
Monate Haft gefordert hatte, im Prozess zu der Bemerkung, er habe so etwas | |
- zumindest in diesem Gerichtsbezirk - noch nicht erlebt. | |
Das Gericht beauftragte zwei Informatiker des LGL, des Bayerischen | |
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, mit umfassenden | |
Nachprüfungen und forderte dazu ein Gutachten an. Und in diesem wiesen die | |
Experten nach Überzeugung der Strafkammer zweifelsfrei die Warenflüsse | |
nach. | |
Durch eine Umetikettierung seien aus hunderten von Tonnen | |
lebensmitteluntauglicher Ware - Schlachtabfälle und anderes sogenanntes | |
K-3-Material - Lebensmittel geworden. Aus Dänemark hatte die Firma des | |
Angeklagten das minderwertige Fleisch bezogen. Gerhard K. habe aus purer | |
Gewinnsucht gehandelt, erklärte die Richterin. Damit habe er nicht nur | |
seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt. | |
Die Kunden hätten sich, ebenso wie die Veterinäre, auf die schriftlichen | |
Unterlagen verlassen. | |
Die vom harten Urteil überraschten Verteidiger kündigten umgehend an, beim | |
Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Nach ihrer Auffassung habe ihr | |
Mandant die ihm unterstellten Betrügereien nicht begangen. Trotzdem wurde | |
Gerhard K. noch im Gerichtssaal verhaftet. Einige Bekannte des Verurteilten | |
hatten noch während der Urteilsverkündung ihrem Unmut Luft gemacht. | |
AZ: 114-Js29823/05 | |
13 Mar 2010 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wittmann | |
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