Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gammelfleisch: Betrüger muss drei Jahre abhängen
> Drei Jahre Gefängnis – ein Kühlhausbetreiber hatte 300 Tonnen
> Ekel-Fleisch umettikettiert und verkauft. Das Gericht urteilte:
> gewerbsmäßiger Betrug. Revision angekündigt.
Bild: Gerhard K. auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen.
MEMMINGEN taz | Ein 46-jähriger Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen
Illertissen muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er über dreihundert
Tonnen ungenießbares Fleisch in Deutschland und im Ausland als
lebensmitteltauglich verkauft hat. Daher befand ihn die 1. Strafkammer am
Landgericht Memmingen am Freitag in 15 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs in
besonders schwerem Fall für schuldig. Die Abnehmer der Ware in Deutschland,
Tschechien, Russland und den Philippinen seien getäuscht worden, heißt es
in der Urteilsbegründung.
Dabei sah es lange Zeit im Verfahren so aus, als würde der Schuldnachweis
nicht gelingen. Als im Dezember die Beweise der Zollfahndung Stück für
Stück zerpflückt wurden und mehr und mehr klar wurde, dass die Warenströme
nicht gelaufen sind, wie die Fahnder darlegten, da konnte sich der
Angeklagte berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Davon
unberührt blieb die Tatsache, dass er im Freistaat Bayern als Auslöser
eines der größten Fleischskandale gilt und das Landesparlament bereits
einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte.
Doch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein hatte nach wie vor
Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Sie ließ intensive
Nachermittlungen noch während des laufenden Verfahrens durchführen. Das
veranlasste den Sitzungsstaatsanwalt Andreas Rossa, der drei Jahre und zehn
Monate Haft gefordert hatte, im Prozess zu der Bemerkung, er habe so etwas
- zumindest in diesem Gerichtsbezirk - noch nicht erlebt.
Das Gericht beauftragte zwei Informatiker des LGL, des Bayerischen
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, mit umfassenden
Nachprüfungen und forderte dazu ein Gutachten an. Und in diesem wiesen die
Experten nach Überzeugung der Strafkammer zweifelsfrei die Warenflüsse
nach.
Durch eine Umetikettierung seien aus hunderten von Tonnen
lebensmitteluntauglicher Ware - Schlachtabfälle und anderes sogenanntes
K-3-Material - Lebensmittel geworden. Aus Dänemark hatte die Firma des
Angeklagten das minderwertige Fleisch bezogen. Gerhard K. habe aus purer
Gewinnsucht gehandelt, erklärte die Richterin. Damit habe er nicht nur
seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt.
Die Kunden hätten sich, ebenso wie die Veterinäre, auf die schriftlichen
Unterlagen verlassen.
Die vom harten Urteil überraschten Verteidiger kündigten umgehend an, beim
Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Nach ihrer Auffassung habe ihr
Mandant die ihm unterstellten Betrügereien nicht begangen. Trotzdem wurde
Gerhard K. noch im Gerichtssaal verhaftet. Einige Bekannte des Verurteilten
hatten noch während der Urteilsverkündung ihrem Unmut Luft gemacht.
AZ: 114-Js29823/05
13 Mar 2010
## AUTOREN
Klaus Wittmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.