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# taz.de -- Wegen Leugnung des Holocausts: 10.000 Euro Strafe für Williamson
> Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist zu einer Geldstrafe von 10
> 000 Euro verurteilt worden. Der 70-jährige Bischof der Piusbruderschaft
> hatte den Massenmord an den Juden bestritten.
Bild: Der Platz des Angeklagten Holocaust-Leugners Richard Williamson im Gerich…
MÜNCHEN taz | Richard Williamson wäre gerne nach Regensburg gekommen, ließ
der Bischof der reaktionär-katholischen Piusbruderschaft durch seinen
Anwalt Matthias Loßmann ausrichten. Doch die Piusbrüder hätten es ihm
verboten. So verurteilte das Regensburger Amtsgericht am Freitag Williamson
in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte 12.000 Euro Strafe gefordert.
Williamson hatte im Priesterseminar der Piusbrüder im bayerischen Zaitkofen
im November 2008 dem schwedischen TV-Sender SVT 1 ein Interview gegeben, in
dem er den Holocaust leugnete. Gaskammern habe es nicht gegeben, behauptete
Williamson. Nicht sechs Millionen Juden seien in deutschen Lagern
gestorben, sondern "zwei- oder dreihunderttausend". In Deutschland sind
solche Aussagen strafbar. Williamson bekam vom Amtsgericht Regensburg im
Herbst 2009 einen Strafbefehl von 12.000 Euro und legte dagegen Widerspruch
ein.
Derzeit lebt Williamson unter Aufsicht der Piusbrüder in London. Dass er am
Papstgeburtstag nicht in Regensburg auftrat, bewahrte die Kirche zumindest
vor noch einem weiteren überflüssigen Skandal. Denn Williamson hat seine
wirren Thesen keineswegs revidiert. Von London aus schickt er E-Mails an
andere Piusbrüder, in denen er die Existenz von Gaskammern leugnet.
Die Piusbrüder können solche Ausfälle wenig gebrauchen. Die katholische
Splittergruppe, die das zweite vatikanische Konzil ablehnt, kämpft in Rom
um eine Anerkennung durch die Kirche. "Ich vertrete die Rechte eines
Mandanten, dessen Ansichten ich für völlig unvertretbar halte", sagte
Williamsons Anwalt Matthias Loßmann vor Gericht. Williamson sei davon
ausgegangen, dass das Interview nur in Schweden gezeigt werde,
argumentierte Loßmann. In Schweden ist Holocaust-Leugnung nicht verboten.
Williamson habe sich zusichern lassen, dass das Interview nicht - wie
geschehen - im Internet erscheine, so sein Verteidiger. Nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft hat es eine solche Absprache nicht gegeben.
16 Apr 2010
## AUTOREN
Bernhard Hübner
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