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# taz.de -- Bundestagsjuristen zur AKW-Debatte: Länder müssen längeren Laufz…
> Um die Kernkraftwerke länger am Netz zu lassen, benötigt Schwarz-Gelb ein
> Ja des Bundesrats, urteilen die Bundestagsjuristen. Atomstrom-Befürworter
> sehen das anders.
Bild: Der Ausstieg aus dem Atomausstieg ist nicht nur ein juristisches Risiko, …
BERLIN afp/taz | Bisher ist unter Politikern und Juristen umstritten, ob
der Bundesrat bei einem möglichen Ausstieg aus dem Atomausstieg mitreden
muss. Nach der Landtagswahl in NRW kann dies aber entscheidend sein. Denn
mit dem Machtverlust von Schwarz-Gelb ist auch die Mehrheit von CDU und FDP
im Bundesrat dahin. Grüne, Rote, Linke könnten den Ausstieg aus dem
Atomausstieg blockieren.
Zumeist arbeitet der wissenschaftliche Dienst des Bundestages unauffällig.
Doch spielt er eine große Rolle, etwa wenn er Abgeordneten in
Verfahrensfragen hilft wie dieser: Muss die Länderkammer den von
Schwarz-Gelb geplanten längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke zustimmen?
Ja, urteilen die Bundestagsjuristen. Atomstrom-Befürworter wie Roland Koch
(CDU) sehen das anders, weil der Bundesrat seinerzeit dem Atomausstieg
nicht zustimmen musste.
Die Experten des Bundestags argumentieren in einer zweiseitigen Analyse:
"Für Laufzeitverlängerungen bzw. die Wiederzulassung der dauerhaften
Nutzung der Atomenergie ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die der
Zustimmung des Bundesrates bedarf." Blieben die Meiler länger am Netz,
führe dies "zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem
Personal- und Kostenaufwand der Länder, was die Zustimmungsbedürftigkeit
auslöst". Die Länder sind für die Überwachung der Reaktoren zuständig.
Ähnlich sieht das auch Ursula Heinen, CDU-Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium. Zuständige im Wirtschaftsministerium hingegen
glauben, man könne das Gesetz so formulieren, dass der Bundesrat nichts zu
sagen hat. Beschließt die Regierung die Verlängerung der Laufzeiten aber
ohne Bundesrat, könnte es zu einem langen Streit kommen – und das
Bundesverfassungsgericht am Ende das Gesetz kippen.
Auch CDU-Vizechef Roland Koch will den Ausstieg aus dem Ausstieg ohne den
Bundesrat durchsetzen: "Von den Plänen, die Laufzeiten von Kernkraftwerken
zu verlängern, müssen wir uns nicht verabschieden", sagte er dem Hamburger
Abendblatt mit Blick auf das Wahlergebnis in NRW. Der hessische
Ministerpräsident erinnerte daran, dass das Atomausstiegsgesetz der
rot-grünen Bundesregierung ohne Zustimmung der Länderkammer zustande
gekommen sei. „Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihren
Gestaltungsspielraum bei der Laufzeitverlängerung zu nutzen“, erklärte
Koch.
Zurückhaltender verhält sich dagegen Bundeswirtschaftsminister Rainer
Brüderle (FDP). Er sprach sich zwar ebenfalls dafür aus, an den Plänen
festzuhalten. Zur Rolle des Bundesrats im Falle einer Verlängerung wollte
sich der Minister aber nicht eindeutig äußern: "Ob die Laufzeitverlängerung
einer Zustimmung des Bundesrates bedarf, können wir erst sagen, wenn die
konkrete gesetzliche Ausgestaltung klar ist."
Eines wurde nach Ansicht von Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe
in den letzten Tagen jedenfalls deutlich: Der Ausstieg aus dem Atomausstieg
ist ein juristisches Risiko – und ein politisches. Das habe sich bei der
NRW-Wahl gezeigt. Die Grünen ("Atomkraft? Nein danke!") haben als einzige
Partei Nichtwähler hinzugewonnen. Es bleibt offen, wie sehr das
Schwarz-Gelb beeindruckt.
12 May 2010
## AUTOREN
Hanna Gersmann
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