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# taz.de -- Fußball-Urteil des Sportgerichts: Neonazis dürfen mitspielen
> Der Leipziger Verein "Roter Stern" wollte Rechtsextremen den Zutritt zu
> einem Spiel verweigern. Das Sportgericht erklärte den Ausschluss nun für
> unzulässig. Das Spiel gilt nun als verloren.
Bild: Leipzigs Fussballstadion bleibt künftig nicht nazifrei.
BERLIN taz | Darf ein Fußballverein einem Spieler den Zutritt zum Spielfeld
verweigern, weil er Neonazi ist? In Leipzig darf er nicht, hat ein
Sportgericht entschieden. In dem konkreten Fall ging es um den
Bezirksligisten Roter Stern Leipzig (RSL), der am Mittwoch vergangener
Woche gegen den FSV Oschatz antreten sollte. Es habe Hinweise gegeben, dass
einer der Spieler in der rechten Szene aktiv sei, sagte Sophia Bormann, die
Präsidentin von Roter Stern, der taz: "In unserer Hausordnung steht, dass
wir niemanden auf dem Gelände dulden, der mit diskriminierenden Aussagen
aufgefallen ist. Das haben wir durchgesetzt." Der FSV Oschatz trat
daraufhin nicht an und reiste wieder ab.
Der Ausschluss sei unrechtmäßig, urteilte nun das Leipziger Sportgericht
und wertete das Spiel für RSL als verloren. "Nur der Verband hat das Recht,
einen Spieler vom Spiel auszuschließen", sagte der Präsident des Leipziger
Fußballverbandes, Rainer Hertle. "Selbst wenn der Verein ihm ein Hausverbot
erteilen würde, müssten sie ihn zum Spielen ins Stadion lassen." Ein
Stadionverbot könne für rassistisches oder diskriminierendes Verhalten zwar
ausgesprochen werden, aber nur wenn dies im Verein oder während eines
Spieles stattfinde: "Es kommt immer darauf an, wo sich dieses Fehlverhalten
abspielt." Doch auch der FSV Oschatz hat das Spiel verloren. Laut Hertle
hätte dieser "unter Protest" antreten müssen.
Der abstiegsgefährdete Verein hatte jedoch nur elf Spieler und weigerte
sich, mit nur zehn zu spielen. Außerdem beklagte der langjährige ehemalige
Vereinspräsident Achmet Gärtner einen feindseligen Empfang: "Bei unseren
Spielen hat es bisher nie Probleme gegeben, uns als Nazis zu beschimpfen
ist nicht normal." Beide Vereine haben aber angekündigt, das Urteil nicht
anzufechten.
Stattdessen will RSL nun "die Lücken in den Satzungen und Ordnungen der
Verbände auf anderem Wege ansprechen". Die Leipziger Bundestagsabgeordnete
Monika Lazar (Grüne), die selbst in der Frauenmannschaft von RSL spielt,
sagte der taz: "Im Leipziger Umland gibt es viele Vereine, in denen ähnlich
fragwürdige Spieler mitspielen dürfen." Es müsse nun geregelt werden, wie
mit solchen Spielern umgegangen werde, denn "das Vorgehen von Roter Stern
ist ein Präzedenzfall und zeigt, dass es im sächsischen Fußball noch nicht
genug Sensibilität gibt".
Roter Stern Leipzig versteht sich ausdrücklich als antifaschistischer
Fußballverein. In Mügeln brach der Verein im April ein Spiel ab, weil
Zuschauer antisemitische Parolen riefen. Auch dazu gab es zu Wochenanfang
ein Urteil: Weil der Mügelner Verein nicht genug gegen die Parolen
unternahm, gilt RSL als Gewinner.
5 Jun 2010
## AUTOREN
Lalon Sander
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