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# taz.de -- Burka-Verbot in Frankreich: Haftstrafen und Bürgerkunde
> Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetzesentwurf
> zugestimmt, der die Vermummung in der Öffentlichkeit generell verbietet -
> außer bei Kälte und Karneval.
Bild: Niqab tragende Frau in Marseille.
PARIS taz | Mit einer großen Mehrheit von 335 von insgesamt 577 Stimmen und
nur einer Gegenstimme haben am Dienstag die Abgeordneten der französischen
Nationalversammlung die seit Wochen diskutierte und umstrittene Vorlage für
ein Vermummungsverbot verabschiedet. Die Fraktionen der linken
Oppositionsparteien hatten im Voraus angekündigt, dass sie nicht an der
Abstimmung teilnehmen würden.
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von
Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig
sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das
Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm,
Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder
Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.
Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht
aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs
absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche
Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und
Staat in der französischen Republik informiert werden soll.
Viel härtere Strafen drohen den Männern, die beispielsweise ihre Gattin,
Tochter oder Schwester zwingen, sich in der Öffentlichkeit völlig zu
verschleiern. Falls diese Nötigung bewiesen werden kann, droht eine
Höchststrafe von zwölf Monaten Haft und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe.
Falls es sich um minderjährige Mädchen handelt, die gegen ihren Willen
einen Schleier tragen, kann die Strafe auf Antrags sogar verdoppelt werden.
Die Opposition hatte - gestützt auf zwei Gutachten des obersten
Verwaltungsgerichts - Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung
geäußert. Um solche Bedenken auszuräumen hat der Fraktionschef der
Regierungspartei versprochen, er werde das Gesetz nach seiner
Verabschiedung von den Verfassungsrichtern überprüfen lassen.
Die Annahme in der Nationalversammlung stellt ohnehin nur die erste Hürde
dar. Anschließend muss die Vorlage noch vom Senat debattiert werden. Nach
Belgien wäre Frankreich dann das zweite Land in Europa, das mit einem
gesetzlichen Verbot die dem Phänomen der integralen Verschleierung begegnen
will.
Laut dem Innenministerium in Paris soll es rund 2.000 mit Niqab oder Burka
verhüllte Musliminnen geben. Bereits vor dem „Burka-Gesetz“ hatte kürzlich
bei Nantes eine Autofahrerin einen Strafzettel bekommen, weil sie nach
Ansicht der Verkehrshüter von ihrem Schleier beim ungestörten Lenken des
Fahrzeugs gehindert gewesen sei.
14 Jul 2010
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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