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# taz.de -- Verfassungsurteil in Costa Rica: Kein Volksvotum über Homo-Ehen
> Costa Ricas Verfassungsgericht schützt Minderheitenrechte vor
> katholischem Volkszorn: Eine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche
> Ehen wird es nicht geben.
Bild: Fortan ist die Homo-Ehe in ganz Mexiko erlaubt. Paraden gab es dort natü…
In Costa Rica wird es keine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche Ehen
geben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verfassungsgerichts
des zentralamerikanischen Landes heißt es: "Minderheitsrechte sind
Ansprüche gegenüber einer Mehrheit und können deshalb nicht einer
Volksabstimmung unterzogen werden, in der sich die Mehrheit durchsetzt."
Genau das war das Ziel der Befürworter der Volksbefragung gewesen.
Rechtskatholische Organisationen hatten mit der tatkräftigen Hilfe von
Bischöfen über 150.000 Unterschriften gesammelt. Genug, um ein Referendum
durchzusetzen, bei dem dann die Homoehe mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ein für alle mal ausgeschlossen worden wäre. Die
Abstimmung sollte am 5. Dezember gemeinsam mit den Kommunalwahlen
stattfinden.
Mit einem von den Rechtskatholiken gewonnenen Referendum wäre auch ein
Gesetzesvorhaben hinfällig geworden, das die Legalisierung
gleichgeschlechtlicher Ehen vorsieht und seit 2007 dem Parlament vorliegt.
Die Chancen, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, sind nun gestiegen. Das
Verfassungsgericht jedenfalls sprach sich schon einmal dafür aus. Schwule
und Lesben seien in Costa Rica "eine benachteiligte Gruppe und
Diskriminierungen ausgesetzt", heißt es in dem Urteil. "Sie brauchen die
Unterstützung öffentlicher Institutionen, damit ihre verfassungsgemäßen
Rechte anerkannt werden."
Am Tag vor dem Urteil in Costa Rica hatte der Oberste Gerichtshof von
Mexiko die Tür für die landeesweite Legalisierung von
gleichgeschlechtlichen Ehen geöffnet. Bislang waren Homoehen nur in
Mexiko-Stadt möglich. Der Oberste Gerichtshof hatte schon früher
entschieden, dass dieses lokale Gesetz verfassungsgemäß sei.
In dem jetzt ergangenen Urteil werden alle 31 Bundesstaaten verpflichtet,
in der Hauptstadt geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen,
auch wenn sie selbst solche Ehen gesetzlich nicht zugelassen haben. Ein
weiteres Urteil zum Homoehengesetz von Mexiko-Stadt steht noch aus: Schwule
und lesbische Paare haben danach auch die Möglichkeit, Kinder zu
adoptieren. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob dieses Recht
verfassungsgemäß ist.
12 Aug 2010
## AUTOREN
Toni Keppeler
Toni Keppeler
## TAGS
Homo-Ehe
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