# taz.de -- Keine Nachteile bei Erbschaftssteuer: Stärkung der Homo-Rechte | |
> Die Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer verstößt gegen | |
> das Grundgesetz. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in | |
> Karlsruhe. | |
Bild: Nicht mehr benachteiligt, wenigstens bei der Erbschaftssteuer: schwules P… | |
KARLSRUHE apn | Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer | |
nicht gegenüber heterosexuellen Ehepaaren benachteiligt werden. Das sei mit | |
dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in | |
einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Eine | |
Schlechterstellung beim Freibetrag und beim Steuersatz verstoße gegen den | |
allgemeinen Gleichheitssatz. | |
Damit gab das oberste Gericht der Verfassungsbeschwerde eines Mannes und | |
einer Frau statt, deren Lebenspartner im August 2001 beziehungsweise im | |
Februar 2002 starben. In beiden Fällen setzte das Finanzamt die | |
Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz der Klasse III fest und gewährte den | |
geringsten Freibetrag. Die hiergegen erhobenen Klagen blieben jedoch vor | |
den Finanzgerichten ohne Erfolg. | |
Das Verfassungsgericht entschied, dass die Privilegierung der Ehegatten | |
gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags sich | |
nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie | |
rechtfertigen lasse. Diese lebten wie Ehegatten in einer "auf Dauer | |
angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft", die wie die Ehe eine | |
gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründe. Auch sie ihnen | |
komme bereits zu Lebzeiten das Vermögen ihres eingetragenen Lebenspartners | |
zugute und erwarteten, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle des Todes | |
des Lebenspartner halten zu können. | |
Es finde sich auch kein hinreichender Unterscheidungsgrund dafür, dass | |
eingetragene Lebenspartner der Steuerklasse III die höchsten Steuersätze, | |
Ehegatten der Steuerklasse I dagegen die niedrigsten Steuersätze hätten. | |
Wie beim Freibetrag gelte auch hier, dass die Unterschiede zwischen der Ehe | |
und der Lebenspartnerschaft keine Schlechterstellung der Lebenspartner in | |
der Steuerklasseneinteilung tragen würden. Die entsprechende gesetzliche | |
Regelung, die von Februar 2001 bis Dezember 2008 galt, sei mit dem | |
Grundgesetz unvereinbar. | |
Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs wurden mit der Entscheidung aufgehoben | |
und an diesen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Der Gesetzgeber | |
muss bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Neuregelung für die vom | |
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz betroffenen Altfälle finden. | |
Denn mit dem Erbschaftssteuerreformgesetz von 2008 wurden zwar die | |
Vorschriften zugunsten der Lebenspartnerschaft von Homosexuellen geändert. | |
Dabei wurden der persönliche Freibetrag und der Versorgungsfreibetrag für | |
erbende Lebenspartner und Ehegatten gleich bemessen. Allerdings werden | |
eingetragene Lebenspartner weiterhin wie entfernte Verwandte und Fremde mit | |
den höchsten Steuersätzen besteuert. Nach dem Gesetzesentwurf der | |
Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 vom Juni dieses Jahres ist eine | |
vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschafts- | |
und Schenkungssteuerrecht - und damit auch in den Steuersätzen - | |
beabsichtigt. | |
17 Aug 2010 | |
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