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# taz.de -- Schutz der Pressefreiheit: Gesetz gegen Justizsumpf
> Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war längst überfällig. Wo sich
> aber eine willfährige Justiz findet, nützen den Redaktionen auch keine
> Schutzgesetze.
Wer den Titel "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" liest, wird sich an
sozialistischen Politbürotalk erinnert fühlen. Der Inhalt macht aber Sinn:
Journalisten sollen künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat
verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse
veröffentlichen.
Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Cicero-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts - und schiebt der gern geübten Praxis von
Behörden, auf dem Umweg über die Redaktionen nach undichten Stellen in den
eigenen Reihen zu suchen, den längst überfälligen Riegel vor. Auch das
Recherchematerial von Journalisten wird künftig besser vor Beschlagnahme
geschützt.
So weit die gute Nachricht - auch wenn man sich fragen muss, warum es so
lange gedauert hat und es erst eines Richterspruchs aus Karlsruhe bedurfte,
um einen schon seit Jahren kritisierten Rechtspassus zu reformieren.
Übrigens hat die Schnüffelei bei Journalisten und in Redaktionen den
Behörden in keinem Fall bei der Suche nach den Lecks im eigenen Apparat
geholfen. Dafür blieb immer der Verdacht, hier werde das Strafrecht
missbraucht, um missliebige Recherchen zu erschweren und Rechercheure
einzuschüchtern.
Wie leicht das allen ehrenwerten Gesetzesvorhaben zum Trotz immer noch
geht, zeigt der aktuelle Fall um den "Sachsensumpf" in Dresden. Hier werden
zwei freie Journalisten per Strafrecht belangt, weil sie in ihren Artikeln
berechtigte Fragen über die Rolle von Justiz und Ermittlern im sächsischen
Rotlichtmilieu gestellt haben. Obwohl die erste Instanz gegen die
Journalisten urteilte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weil
ihr das Urteil zu lasch ist. Wo sich eine willfährige Justiz findet, nützen
der Pressefreiheit eben auch keine Schutzgesetze.
25 Aug 2010
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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