Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datenschutz im Netz: Schaar attackiert Apple
> Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht beim Computerkonzern
> Apple dringlichen Nachbesserungsbedarf im Umgang mit persönlichen
> Informationen.
Bild: Apple nimmt es mit dem Datenschutz nicht immer so genau. Im Bild eine Fil…
BERLIN taz | Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat den
Computerkonzern Apple in einem Interview scharf kritisiert und die sich
seit Wochen auf Google konzentrierende öffentliche Datenschutzdebatte somit
ausgeweitet. Dem Magazin [1][Internet World Business] gegenüber äußerte der
56jährige schwere Bedenken hinsichtlich des Umgangs des Unternehmens mit
persönlichen Informationen. Es könne nicht angehen, „dass in den
Nutzungsbedingungen eines Smartphone-Apps ein Passus zur Verwendung von
Standortdaten versteckt wird und das Telefon nicht vernünftig in Betrieb
genommen werden kann, wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt“,
bemängelte Schaar, ohne Apple wörtlich zu erwähnen.
Weiter, so Schaar, müsse es „die Möglichkeit geben, der Ortung nicht
zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben“. Zudem müsse „der
Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange
Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit
welchen anderen Daten sie verbunden werden“. Eine Verwendung oder gar
Veröffentlichung der Daten ohne vorherige Zustimmung des Benutzers sei
unter Strafe zu stellen, forderte Schaar. Es ginge ihm jedoch ausdrücklich
nicht darum, „eine gewollte Nutzung von Daten zu verhindern“.
Zusätzlich besteht der Datenschutzbeauftragte auf einem zentralen
Widerspruchsregister, „bei dem die Verbraucher die Verwendung ihrer Daten
im Internet unterbinden lassen können“. Es ergebe „keinen Sinn, dies mit
jedem Anbieter einzeln zu regeln“. Auch eine „Zusammenführung von
verschiedenen Datenbanken“ wolle Schaar verbieten. Weiterhin plädiert der
Datenschutzbeauftragte ebenfalls für ein vergessliches Internet, in dem
bestimmte Daten nach einer gewissen Zeit verfallen sollten.
Ob sich solche Forderungen allerdings als realisierbar herausstellen,
bleibt abzuwarten. Im Sinne von Google und Apple dürften sie kaum liegen.
31 Aug 2010
## LINKS
[1] http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Medien-Portale/Bundesbeauftr…
## AUTOREN
Philipp Reinken
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.