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# taz.de -- iPhone-Kauf im EU-Ausland: Apple lenkt im Garantie-Streit ein
> Wer sein iPhone im EU-Ausland kauft, besitzt jetzt auch alle
> Garantieansprüche. Darauf hat sich Hersteller Apple mit der EU-Kommission
> geeinigt - und entgeht so einem Verfahren.
Bild: Finger auf Tuchfühlung: das iPhone 4.
BRÜSSEL dpa | Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen
EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und
Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone
nicht im eigenen Land erworben wurde.
Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im
Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission am
Samstag mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, die Beschränkungen für die
Entwicklungswerkzeuge für die Anwendungsprogramme (Apps) aufzuheben.
Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen
Verhaltens eingestellt, berichtete die EU-Kommission. Für den Fall, dass
die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden
und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem
Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten
können.
Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die
Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land
beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei
mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich
habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen
vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die
Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz
lockern.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf
unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die
Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt,
ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."
Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple
mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem
iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in
diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche
Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.
27 Sep 2010
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