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# taz.de -- Dopingskandal um Eisschnellläuferin: Bundesgericht bestätigt Pech…
> Der Revisionsantrag von Claudia Pechstein gegen die Dopingsperre wurde
> abgelehnt. Jetzt will die Olympiasiegerin vor den Gerichtshof für
> Menschenrechte ziehen.
Bild: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein in Berlin bei der Pressekonferenz (…
LAUSANNE dpa | Das Schweizer Bundesgericht hat die Dopingsperre von
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt. Die Richter in
Lausanne wiesen den Revisionsantrag der Berlinerin gegen das entsprechende
Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab. Das teilte das
Bundesgericht am Freitag mit. Pechstein war wegen auffälliger Blutwerte
gesperrt worden; die 38-Jährige beteuert ihre Unschuld.
Die fünfmalige Olympiasiegerin war vom Weltverband ISU am 3. Juli 2009
wegen Blutdopings gesperrt worden. Einen positiven Dopingbefund hat es
allerdings nicht gegeben. Pechstein wurde aufgrund von Indizien gesperrt.
Ihr Blutprofil zeigte nach ISU-Angaben Auffälligkeiten.
Die Sperre der ehemaligen Weltklasse-Athletin läuft bis zum 8. Februar
2011. Die CAS-Richter hatten die Sanktionen der ISU gegen Pechstein am 25.
November 2009 aufgrund der vorliegenden Beweise bestätigt.
Für den Fall der nun besiegelten Niederlage vor dem Bundesgericht hatten
Pechsteins Anwälte bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
1 Oct 2010
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