# taz.de -- Homosexuellen-Rechte: Ehegattenzuschlag auch für Beamte | |
> Beamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Anspruch auf | |
> den Ehegattenzuschlag. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. | |
Bild: Können künftig besser füreinander sorgen - wenn sie verbeamtet sind: g… | |
LEIPZIG afp | Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch | |
auf Hinterbliebenenversorgung und den sogenannten Ehegattenzuschlag. Der | |
Zuschlag steht ihnen rückwirkend allerdings erst seit Juli 2009 zu, wie das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit mehreren am Freitag | |
bekanntgegebenen Urteilen entschied (Aktenzeichen: 2 C 10.09, 21.09 und 2 C | |
47.09). | |
Weiter sprach das Gericht den Lebenspartnern Vergünstigungen für | |
Auslandseinsätze verheirateter Beamter zu (Aktenzeichen: C 56.09 und C | |
52.09). Über Beihilfeleistungen soll der Europäische Gerichtshof | |
entscheiden (AKtenzeichen: 2 C 23.09 und weitere). Der Lesben- und | |
Schwulenverband in Deutschland (LSVD) wertete die Urteile insgesamt als | |
"großen Erfolg". | |
Laut Gesetz werden Hinterbliebenenversorgung sowie der Familienzuschlag nur | |
Eheleuten gewährt. 2001 wurde die eingetragene gleichgeschlechtliche | |
Lebenspartnerschaft geschaffen, 2003 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die | |
Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung von Arbeitnehmern | |
verbietet. 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine | |
Bevorzugung der Ehe gegenüber Lebenspartnern im öffentlichen Dienst nicht | |
mehr gerechtfertigt ist. | |
Ein Bundesbeamter wollte mit seiner Klage die Zusicherung erreichen, dass | |
im Fall seines Todes sein Lebenspartner eine Hinterbliebenenversorgung wie | |
ein Ehepartner erhält. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm recht: In Bezug | |
auf die Hinterbliebenenversorgung seien Lebens- und Ehepartner in einer | |
völlig vergleichbaren Situation, "so dass sich die Vorenthaltung der | |
Hinterbliebenenversorgung als unmittelbare Diskriminierung darstellt". | |
Ähnlich argumentierten die Leipziger Richter bei verschiedenen Zulagen und | |
Hilfen, die verheiratete Beamte bekommen, wenn sie im Ausland arbeiten. | |
Auf die Klage eines Bundesbeamten und eines Beamten des Landes | |
Schleswig-Holstein hin sprach das Bundesverwaltungsgericht den | |
Homo-Partnern auch den Familienzuschlag zu. Dies gelte allerdings erst ab | |
Juli 2009. Denn der Zuschlag für Ehepaare sei auch dadurch begründet | |
worden, dass Eheleute in der Regel Kinder bekommen und dadurch finanzielle | |
und berufliche Nachteile erleiden. Erst 2009 habe das | |
Bundesverwaltungsgericht für Deutschland verbindlich entschieden, dass | |
diese Begründung nicht mehr trägt. | |
Mehrere Klagen zur Beihilfe legte das Bundesverwaltungsgericht dem | |
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Die Beihilfe deckt für | |
Beamte und ihre Familien einen Großteil der Krankenversicherung ab. Der | |
EuGH soll prüfen, ob es sich um eine Sozialleistung oder letztlich um | |
Arbeitsentgelt handelt. Nur im zweiten Fall würde die EU-Richtlinie zur | |
Gleichbehandlung greifen. | |
29 Oct 2010 | |
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