| # taz.de -- Homosexuellen-Rechte: Ehegattenzuschlag auch für Beamte | |
| > Beamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Anspruch auf | |
| > den Ehegattenzuschlag. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. | |
| Bild: Können künftig besser füreinander sorgen - wenn sie verbeamtet sind: g… | |
| LEIPZIG afp | Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch | |
| auf Hinterbliebenenversorgung und den sogenannten Ehegattenzuschlag. Der | |
| Zuschlag steht ihnen rückwirkend allerdings erst seit Juli 2009 zu, wie das | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit mehreren am Freitag | |
| bekanntgegebenen Urteilen entschied (Aktenzeichen: 2 C 10.09, 21.09 und 2 C | |
| 47.09). | |
| Weiter sprach das Gericht den Lebenspartnern Vergünstigungen für | |
| Auslandseinsätze verheirateter Beamter zu (Aktenzeichen: C 56.09 und C | |
| 52.09). Über Beihilfeleistungen soll der Europäische Gerichtshof | |
| entscheiden (AKtenzeichen: 2 C 23.09 und weitere). Der Lesben- und | |
| Schwulenverband in Deutschland (LSVD) wertete die Urteile insgesamt als | |
| "großen Erfolg". | |
| Laut Gesetz werden Hinterbliebenenversorgung sowie der Familienzuschlag nur | |
| Eheleuten gewährt. 2001 wurde die eingetragene gleichgeschlechtliche | |
| Lebenspartnerschaft geschaffen, 2003 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die | |
| Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung von Arbeitnehmern | |
| verbietet. 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine | |
| Bevorzugung der Ehe gegenüber Lebenspartnern im öffentlichen Dienst nicht | |
| mehr gerechtfertigt ist. | |
| Ein Bundesbeamter wollte mit seiner Klage die Zusicherung erreichen, dass | |
| im Fall seines Todes sein Lebenspartner eine Hinterbliebenenversorgung wie | |
| ein Ehepartner erhält. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm recht: In Bezug | |
| auf die Hinterbliebenenversorgung seien Lebens- und Ehepartner in einer | |
| völlig vergleichbaren Situation, "so dass sich die Vorenthaltung der | |
| Hinterbliebenenversorgung als unmittelbare Diskriminierung darstellt". | |
| Ähnlich argumentierten die Leipziger Richter bei verschiedenen Zulagen und | |
| Hilfen, die verheiratete Beamte bekommen, wenn sie im Ausland arbeiten. | |
| Auf die Klage eines Bundesbeamten und eines Beamten des Landes | |
| Schleswig-Holstein hin sprach das Bundesverwaltungsgericht den | |
| Homo-Partnern auch den Familienzuschlag zu. Dies gelte allerdings erst ab | |
| Juli 2009. Denn der Zuschlag für Ehepaare sei auch dadurch begründet | |
| worden, dass Eheleute in der Regel Kinder bekommen und dadurch finanzielle | |
| und berufliche Nachteile erleiden. Erst 2009 habe das | |
| Bundesverwaltungsgericht für Deutschland verbindlich entschieden, dass | |
| diese Begründung nicht mehr trägt. | |
| Mehrere Klagen zur Beihilfe legte das Bundesverwaltungsgericht dem | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Die Beihilfe deckt für | |
| Beamte und ihre Familien einen Großteil der Krankenversicherung ab. Der | |
| EuGH soll prüfen, ob es sich um eine Sozialleistung oder letztlich um | |
| Arbeitsentgelt handelt. Nur im zweiten Fall würde die EU-Richtlinie zur | |
| Gleichbehandlung greifen. | |
| 29 Oct 2010 | |
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