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# taz.de -- Funksender dürfen nicht gestört werden: Anti-Strahlungs-Aktivisti…
> Sie schaltete einen Funkmast ab und kettete sich an, um die
> Wiederanschaltung zu verhindern – alles für einem elektrosensiblen
> Freund. Jetzt wurde die Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt.
Bild: Ein Mobilfunkmast, fotografiert in Duisburg.
FREIBURG taz | Die mutwillige Abschaltung eines Mobilfunksenders stellt
eine Störung einer Telekommunikationsanlage dar und ist selbst dann
strafbar, wenn die Tat aus einer notstandsähnlichen Lage heraus begangen
wird. Sie sei kein geeignetes Mittel, die gefürchtete Gefahr durch
elektromagnetische Strahlung abzuwenden.
Das befand am Dienstagnachmittag das Freiburger Amtsgericht und verhängte
gegen eine Aktivistin des Aktionsbündnisses für strahlungsfreie Lebensräume
(AB-Strahl) eine Verwarnung. Verstößt sie innerhalb eines Jahres gegen
weitere Auflagen des Gerichts, muss sie eine Geldstrafe von 600 Euro
zahlen.
Die Systemelektronikerin Viola Gleich hatte im Dezember 2009 einen
Mobilfunksendemast des Betreibers O2 in St. Märgen bei Freiburg mit einer
Rettungsdecke verhüllt und so eine Selbstabschaltung ausgelöst. Daraufhin
hatte sie sich an den Mast gekettet, um das Wiedereinschalten zu
verhindern. Erst ein Sondereinsatzkommando der Polizei konnte die Frau nach
fünf Stunden herunterholen. Die Kosten für diesen Einsatz hatte sie bereits
gezahlt.
Als Begründung für die Tat gab die 24-Jährige an, sie habe ihrem hochgradig
elektrosensiblen guten Freund Ulrich Weiner helfen wollen. Dieser könne
sich aufgrund seiner Krankheit nur in Funklöchern aufhalten. Der wegen
Tatbeihilfe verurteilte Weiner lebt seit acht Jahren in einem Wohnwagen im
Wald, wo es keinen Handy-Empfang gibt. Seit seiner Aufstellung 2008
bestrahlt der Mobilfunksender in St. Märgen eines der letzten Funklöcher im
Schwarzwald, in die sich Weiner flüchten konnte.
Das alternative Funkloch, in das sich Weiner Ende 2009 flüchtete, erwies
sich als unzureichend. Mit lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen musste
er im Januar von einem Notarzt versorgt und zu einem Spezialisten nach
München gebracht werden, wo er die Wintermonate gesundheitlich stark
beeinträchtigt in einem abgeschotteten Kellerraum verbrachte.
Der Mobilfunkbetreiber O2 lehnt eine zeitweise Abschaltung des Senders ab
und verweist auf das Vorliegen einer rechtmäßigen Standortgenehmigung sowie
Studien, die keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Funkbelastung und
Elektrosensibilität feststellen konnten. Weiners Ärzte zweifeln jedoch
nicht daran, dass dem 32-Jährigen einzig das Leben in einem
strahlungsfreien Raum hilft. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass
Weiner psychologisch völlig gesund ist.
3 Nov 2010
## AUTOREN
Tanja Gaudian
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