# taz.de -- Castor-Protestler im Sixt-Video: "Das ist Werbung!" | |
> Der Autovermieter Sixt wollte provozieren und die Castor-Proteste für PR | |
> nutzen. Doch im Youtube-PR-Spot sind etliche Demo-Teilnehmer klar zu | |
> erkennen. Hat das ein Nachspiel? | |
Bild: In die Castor-Proteste geschummelt: Ausschnitt aus dem Sixt-Video. | |
taz: Herr Feldmann, eine Werbeagentur hat auf der Castor-Demo einen Clip | |
gedreht, für den sie Personen mit Transparenten und Flugblättern für den | |
Autovermieter Sixt inszeniert hat. Dieser kursiert jetzt im Netz. Ist das | |
Werbung? | |
Dirk Feldmann: Grundsätzlich ist das selbstverständlich Werbung. Weil Sixt | |
dadurch auf seine Produkte und Leistungen aufmerksam machen möchte. | |
Etliche Demo-Teilnehmer sind im Bild und klar zu erkennen. Ist das | |
rechtens? | |
Das Kunsturhebergesetz sagt ganz klar: Jede Person hat ein Recht am eigenen | |
Bild. Danach muss jeder, dessen Bild irgendwo gezeigt wird, seine | |
Zustimmung geben. Das gilt nicht, wenn aus dem Bereich der Zeitgeschichte, | |
über Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge berichtet wird. Dann | |
müssen Personen es hinnehmen, dass sie gezeigt werden. Mit einer Ausnahme: | |
Wenn es sich um Werbung handelt. Die Antwort ist ganz klar: Wenn Personen, | |
die an dieser Castor-Demonstration teilgenommen haben, im Rahmen von | |
Werbefilmen gezeigt werden, müssen sie vorher gefragt werden. Ansonsten | |
wäre dies rechtswidrig. | |
Welche Möglichkeiten haben all jene, die zu erkennen sind, ohne ihr | |
Einverständnis gegeben zu haben? | |
Man kann die Ausstrahlung nicht rückgängig machen, aber für die Zukunft | |
haben sie einen Unterlassungsanspruch. Sie können die Agentur sowie | |
diejenigen, die diese Bilder über einen Fernsehsender oder einen | |
Internetprovider verbreiten, auffordern, eine Unterlassungserklärung | |
abzugeben, in der sie sich verpflichten, diese Bilder nicht mehr | |
auszustrahlen. | |
Wie erwirkt man so eine Unterlassungserklärung? | |
Die wird zunächst außergerichtlich verlangt. Man schickt ein anwaltliches | |
Schreiben zu, in dem steht, was man unterlassen haben möchte und die | |
Gegenseite auffordert, eine entsprechende Erklärung unterzeichnet | |
zurückzuschicken. Passiert dieses nicht innerhalb der gesetzten Frist oder | |
wird die Unterzeichnung verweigert, muss man vor Gericht eine einstweilige | |
Verfügung erwirken. | |
Entstehen dadurch Kosten? | |
Wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wird, setzt das Gericht | |
gleichzeitig fest, dass die Kosten für Gericht und Anwalt von dem | |
Rechtsverletzer getragen werden müssen. | |
Die Demo-Teilnehmer sind als Idioten vorgeführt. Gibt es auch die | |
Möglichkeit auf Schadenersatz? | |
Es gibt zwei finanzielle Ansprüche. Einmal das sogenannte | |
Bereicherungsentgelt: Wer einen Werbefilm herstellt, muss seine Komparsen | |
dafür bezahlen, dass sie daran teilnehmen. Dadurch entsteht ein Anspruch | |
auf das übliche Komparsen-Honorar. Der ist nicht hoch. Wenn aber bekannte | |
Persönlichkeiten darunter sind, etwa der Sprecher der Organisation, dann | |
würden sich ganz andere Honorare ergeben. Wenn diese Personen die Message | |
des Werbefilms aufgrund der gewählten Darstellung mittragen oder bekannte | |
Persönlichkeiten sind und durch diesen Film in ihrer Protesthaltung | |
diffamiert werden, kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Da reden | |
wir dann sicherlich über vierstellige Beträge, nach oben offen. Sixt hat ja | |
Erfahrung in diesem Bereich. Es gab einen Prozess um Oskar Lafontaine, bei | |
dem der Bundesgerichtshof gesagt hat, das ist Satire, freie | |
Meinungsäußerung, man macht sich über einen Minister lustig, das darf man. | |
Es könnte sein, dass Sixt sich aufgrund dieser Erfahrung gedacht hat, das | |
bekommen wir unter dem Mantel der Meinungsäußerung oder der satirischen | |
Darstellung von Sachverhalten, die als Berichterstattung gelten kann, | |
durch. | |
10 Nov 2010 | |
## AUTOREN | |
Silke Burmester | |
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