# taz.de -- Google Instant Preview: Gut für User, doof für Verleger | |
> Googles neue Vorschau-Funktion ist urheberrechtlich in einer Grauzone. | |
> Aus Sicht der Nutzer ist sie komfortabel - weil sie Fehlklicks erspart. | |
Bild: Die Screenshots von "Google Instant Preview" das Design der Webseiten, Fo… | |
Google hat mal wieder was Neues: "Instant Preview" heißt die Funktion, die | |
der Suchmaschinenkonzern in der vergangenen Woche vorgestellt hat: Wer auf | |
eine kleine Lupe neben den Suchergebnissen klickt, bekommt automatisch | |
einen Screenshot der Seite eingeblendet. Aus Sicht der Nutzer ist das | |
komfortabel - weil es Fehlklicks erspart. Aus Sicht des deutschen | |
Urheberrechts dringt der Suchmaschinenkonzern einmal mehr in eine Grauzone | |
vor, wie Adrian Schneider, Jurist und Autor des medienjuristischen Blogs | |
telemedicus.info, meint. | |
"Diese Screenshots tun keinem so richtig weh, das spielt aber für das | |
Urheberrecht keine Rolle", sagt Schneider. So könnte die Darstellung eines | |
Screenshots auf der Google-Suchseite bereits als "Vervielfältigung" gelten, | |
auch wenn man die Texte darauf kaum erkennen kann. Probleme könnten sich | |
auch ergeben, wenn die gesamte Webseite urheberrechtlich geschützt ist. Das | |
leitet Schneider aus Urteilen zum Umgang mit Thumbnails und Screenshots im | |
Netz ab. | |
Schneider erwartet, dass Zeitungsverlage versuchen werden, gegen "Google | |
Instant Preview" vorzugehen. Denn im Zusammenhang mit dem Versuch, | |
Leistungsschutzrechte für die eigene Branche einzuführen, wollen sich | |
einige Verleger schon länger von Google für die kurzen Sätze bezahlen | |
lassen, mit denen "Google News" Artikel ankündigt und auf sie verlinkt. Die | |
Screenshots von "Google Instant Preview" gehen da noch weiter: Sie zeigen | |
das Design der Webseiten, Fotos und Texte. | |
Derzeit liegen in Deutschland noch keine Beschwerden gegen Instant Preview | |
vor, sagt Schneider. "Aber es ist wahrscheinlich, dass da etwas kommen | |
wird." Und sei es nur, um sich im Kampf für ein Leistungsschutzrecht mit | |
weiteren Argumenten gegen Google zu bewaffnen. | |
14 Nov 2010 | |
## AUTOREN | |
Meike Laaff | |
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