Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Entschädigung für Ex-Guantanamo-Häftlinge: Großbritannien zahlt…
> Die Regierung hat sich mit mehreren Ex-Insassen des US-Lagers auf
> Zahlungen in Millionenhöhe geeinigt. Diese sollen nun künftig von
> Foltervorwürfen gegen die britischen Geheimdienste ablassen.
Bild: Wird nach langem Kampf endlich entschädigt: Der Ex-Guantanamo-Insasse un…
LONDON afp/taz | Die britische Regierung hat sich Medienberichten zufolge
mit ehemaligen Häftlingen des berüchtigten US-Gefangenenlagers Guantanamo
auf Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe geeinigt. Wie der
Fernsehsender ITN am Dienstag berichtete, schloss die Regierung nach
wochenlangen Verhandlungen mit dem aus Äthiopien stammenden britischen
Staatsbürgers Binyam Mohamed und weiteren Ex-Häftlingen eine
außergerichtliche Einigung. Die Entschädigungen haben laut der britischen
Tageszeitung [1][The Independent] zur Bedingung, dass die Ex-Häftlinge
künftig davon absehen, den britischen Geheimdiensten weiterhin eine
Mitwisserschaft an ihren Folterungen in dem Lager vorzuwerfen.
Die sieben Ex-Insassen bezichtigten die Geheimdienste MI5 und MI6, sich zu
Komplizen der Überstellungsflüge ins US-Gefangenenlager und der dortigen
inhumanen Behandlung gemacht zu haben. Angehörige der Dienste sollen aktiv
an Verhören von einigen der Insassen beteiligt gewesen sein. Mehrere der
Ex-Häftlinge gaben an, man habe sie der Praxis des Waterboarding
unterzogen. Einer soll die Sehkraft eines Auges einbüßt haben - nachdem ihm
dieses mit einem in Pfefferspray getränkten Lumpen eingerieben worden sei.
Die Männer hatten ein Gerichtsverfahren angestrengt, dass in seinem
Fortgang die Regierung dazu verpflichtet hätte, Hunderttausende von
Geheimdokumenten auszuhändigen. Die Vereinbarungen über die Entschädigung
wurden zwischen Juristen der Regierung und Vertretern der Ex-Gefangenen
getroffen. Sie wurde von Premier David Cameron abgesegnet, der noch im Juli
vor dem Unterhaus darüber geklagt hatte, dass die Geheimdienste durch die
"Büroarbeit paralysiert" seien, die sie für die Vorbereitung des
Gerichtsverfahrens aufwenden müssten.
Bei den Ex-Insassen handelt es sowohl um britische Staatsbürger als auch um
Bürger aus anderen Ländern, die in Großbritannien Asyl beantragt haben.
Laut dem Fernsehsender ITN soll ein Häftling mehr als eine Million Pfund
(1,1 Millionen Euro) erhalten. Die Regierung in London teilte mit,
Justizminister Ken Clarke werde noch am Dienstag dem Parlament eine
Erklärung abgeben. Premier Cameron hatte ebenfalls im Juli eine
Untersuchung einer möglichen Mitschuld der Geheimdienste an der Folter von
Terrorverdächtigen durch US-Ermittler angekündigt. Auch
Entschädigungszahlungen an Ex-Guantanamo-Insassen hatte Cameron damals
schon nicht ausgeschlossen.
Der bekannteste der sieben Fälle ist der von Mohamed, der 2002 in Pakistan
festgenommen wurde und über Marokko ins US-Gefangenenlager Guantanamo kam.
Nach vier Jahren wurde er entlassen. Vergangenes Jahr förderten
Gerichtsdokumente zu Tage, dass Mohameds Genitalien mit einem Skalpell
aufgeschlitzt worden seien. Mohamed sei weiterer Folter ausgesetzt gewesen,
gegen die, so ein Gerichtsmitarbeiter, Waterboarding eher noch zu den
harmloseren Methoden gerechnet werden müsste. Während eines von
US-Ermittlern geleiteten Verhörs kurz nach seiner Festnahme soll ein
MI5-Agent die Fragen gestellt haben.
Die Beschuldigungen beziehen sich auf die Geheimdiensttätigkeit während der
Regierungszeit von Labour. Als Mohameds Vorwürfe erstmals öffentlich
wurden, forderte der damalige Schattenjustizminister der Tories, Dominic
Grieve, heute auf dem Posten eines Generalstaatsanwalts, ein
Ermittlungsverfahren. Jetzt erhofft sich die Regierung, mit der
außergerichtlichen Einigung einen Schlussstrich unter die
Geheimdienstaffäre zu ziehen. Doch schon, so The Independent würden
Vorwürfe laut, dass sich mit Steuergeldern das Schweigen der Ex-Häftlinge
erkauft worden sei.
1 Jan 1970
## LINKS
[1] http://www.independent.co.uk/news/uk/politics/guantanamo-inmates-set-to-rec…
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.