Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Einheitlicher Jugendschutz: "Internet ist alles andere als Rundfunk"
> Ein Aspekt des neuen Staatsvertrags für Jugendmedienschutz ist eine
> Alterskennzeichnung für Netzinhalte. Kritiker hoffen, dass der Vertrag
> noch gekippt wird.
Bild: Der neue, noch nicht ratifizierte Staatsvertrag für Jugendmedienschutz v…
Der Countdown läuft, bis Jahresende müssen 16 Bundesländer den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) genehmigen, der einheitlichen
Jugendschutz im Internet sicherstellen soll. Der Vertrag wurde im Juni von
den Ministerpräsidenten der Länder gebilligt. Damit er am 1. Januar in
Kraft tritt, müssen alle Landesparlamente zustimmen, 11 stehen noch aus.
Obwohl die Novellierung des seit 2003 bestehenden Vertrags bei Experten und
Politikern umstritten ist, wird sie wohl beschlossen.
Um welche Änderungen geht es genau? Zum Beispiel sollen Webseitenbetreiber
eine Alterskennzeichnung aller Inhalte vornehmen. Bei falscher Einordnung
droht eine Abmahnung. Zudem sollen jugendgefährdende Inhalte nur nachts
abrufbar sein. Wer also sein Blog nicht auf Kriterien des Jugendschutzes
überprüft, dem droht Strafe.
Kritiker wie Alvar Freude vom AK Zensur halten den Vertrag für verfehlt.
"Der JMStV versucht, Internet mit Rundfunk gleichzusetzen. Das Internet ist
aber alles andere als Rundfunk." Problem sei, dass Laien die
Alterskennzeichnung rechtlich nicht sicher durchführen können. Zudem würden
die Hürden, im Internet zu publizieren, erhöht - auch durch höheren Aufwand
und Kosten. Forderungen wie die Abrufbarkeit bestimmter Inhalte nur nachts
würden dem globalen Charakter des Internets nicht gerecht, da dieses nicht
auf die deutsche Zeitzone begrenzt sei.
Im rot-grünen NRW wird am 16. Dezember über den Vertrag abgestimmt. Dort
sieht Alvar Freude noch eine Chance, ihn zu kippen, hat einen Brief an die
SPD-Fraktion geschickt. Zwar betonen die Sprecher von SPD und Grünen, dass
die Entscheidung noch nicht gefallen sei. Unwahrscheinlich bleibt die
Verhinderung des Vertrags dennoch: Es wäre einer der ersten Staatsverträge,
der von einem Länderparlament gekippt würde.
18 Nov 2010
## AUTOREN
Diana Aust
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.