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# taz.de -- Tierquälerei auf Verkaufsbörsen: Igel in Tupperdosen
> Tierschutzverbände haben Tierbörsen untersucht, auf denen Privatleute den
> Nachwuchs ihrer Haustiere weiterreichen. Dabei wird die Grenze zur
> Tierquälerei häufig überschritten.
Bild: Gern gesehenes, aber schlecht verpacktes Verkaufsgut auf Tierbörsen: der…
BERLIN taz | Igel werden in Tupperdosen gepfercht und Giftschlangen illegal
über den Wühltisch gereicht: Tierquälerei ist üblich an deutschen
Tierbörsen, wie der Deutsche Tierschutzbund und Pro Wildlife dokumentieren.
Für ihren Bericht haben die Tierschützer 32 Börsen in Deutschland
untersucht. "Nahezu alle Tierschutzvorgaben werden missachtet. Selbst
kranke und verletzte Tiere stehen zum Verkauf", kritisiert Sandra Altherr
von Pro Wildlife.
Tierbörsen waren eigentlich dazu gedacht, dass Privatleute den Nachwuchs
ihrer Haustiere unterbringen können. Mittlerweile seien die Börsen aber zu
"kommerziellen Flohmärkten" verkommen, bemängelt Thomas Schröder vom
Tierschutzbund. Vor allem Reptilien-Börsen würden von gewerblichen Händlern
dominiert, die ein großes Artenspektrum bieten könnten.
Dabei komme es auch zum "unkontrolliertem Verkauf" von Wildfängen und
gefährlichen Arten, die nicht im Haushalt gehalten werden dürfen,
kritisiert Altherr. Besonders beim Handel mit exotischen Wildtieren wie
Kampfspinnen oder Schlangen sei in den letzten Jahren eine steigende
Nachfrage zu beobachten. Schröder schätzt, dass der Gesamtumsatz an den
Tierbörsen inzwischen eine zweistellige Millionenhöhe erreicht. Die
zahlreichen Börsentermine im Dezember ließen zudem darauf schließen, dass
Exoten auch häufiger unter dem Weihnachtsbaum landen.
Die Tierschützer vermuten, dass es über tausend Tierbörsen in Deutschland
gibt. Allerdings sei die genaue Zahl schwer zu eruieren. "In jedem kleinen
Ort gibt es im Hinterzimmer des Gasthauses solche Veranstaltungen", erklärt
Altherr.
Seit 2006 schreibt das Landwirtschaftsministerium den Tierbörsen
verbindliche Rahmenbedingungen vor. Die Leitlinien regeln, welche Tierarten
verkauft werden dürfen und wie die Tiere untergebracht werden müssen. Die
hohe Anzahl an Börsen erschwert es den zuständigen Amtstierärzten jedoch,
bei Missständen durchzugreifen. Zudem haben die Leitlinien keinen
Gesetzescharakter.
"Wir brauchen klare Vorschriften im Tierschutzgesetz", fordert Schröder.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Länderkollegen müssten
sich auf neue Vorgaben einigen. "Keiner will die Verantwortung tragen,
daher wird sie bis zu den Kommunen durchgereicht. Damit muss Schluss sein."
Wenn die Leitlinien keine Wirkung zeigen, müssten Tierbörsen generell
verboten werden.
Heinrich Stöppler, Präsident des Bundesverbands der beamteten Tierärzte,
widerspricht: Der "Gesetzeswald" sei schon zu groß. Stattdessen sollten
sich Amtstierärzte mit den zuständigen Behörden abstimmen und die
Kontrolldichte erhöhen. "Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Kollegen
extra Zeit einplanen", sagt Stöppler.
Tierquälerei kann mit Geldstrafen bis 25.000 Euro oder drei Jahren Haft
geahndet werden. Auf Verstöße gegen den Artenschutz stehen sogar bis zu
fünf Jahren Gefängnis.
16 Dec 2010
## AUTOREN
Anna Wieder
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