Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- US-Richter entscheidet: Jacksons Arzt muss vor Gericht
> Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung: Conrad Murray, Leibarzt von
> Michael Jackson, wird 19 Monate nach dem Tod des Popstars der Prozess
> gemacht. Jacksons Familie zeigt sich zufrieden.
Bild: Conrad Murray wird der Prozess gemacht - Kameras werden ihn dabei stets v…
LOS ANGELES dpa | Es ist der letzte Akt im Justiz-Thriller um den Tod des
"King of Pop": Michael Jacksons früherer Leibarzt wird wegen fahrlässiger
Tötung vor Gericht gestellt. Es gibt genügend Hinweise, die einen Prozess
gegen den Herzspezialisten Dr. Conrad Murray rechtfertigen. Dieses Urteil
fällte Richter Michael Pastor am Dienstag in Los Angeles, nachdem er über
Tage hinweg mehr als 20 Zeugen gehört hatte. Die Beweislast gegen den
57-jährigen Mediziner ist so erdrückend, dass Pastor auch ein sofortiges
Berufsverbot verhängte.
"Ich bin soweit zufrieden", sagte Jacksons Schwester La Toya nach der
Anhörung, Bruder Randy stimmte verhalten zu. Vor einem Jahr hatte die
Familie des Sängers noch lautstark auf eine schwerwiegendere Anklage
gehofft. "Er hat ihn umgebracht", wetterte Mutter Katherine Jackson damals
über den Arzt. "Er hat nicht auf ihn aufgepasst." Jackson war am 25. Juni
2009 an einer "akuten Vergiftung" mit dem Narkosemittel Propofol, dessen
Wirkung durch Beruhigungsmittel noch verstärkt wurde, gestorben.
Der schwarze Mediziner von dem Karibik-Inselstaat Grenada nahm die
Prozessankündigung wortlos entgegen. Seit Jacksons Tod hatte er immer
wieder seine Unschuld beteuert. Am 25. Januar muss Murray erneut vor
Gericht erscheinen. Wie schon im vorigen Jahr werde er sicher auf "nicht
schuldig" plädieren, spekulierte die Los Angeles Times. Der Richter könnte
dann einen Termin für das Verfahren festsetzen. Im Falle einer Verurteilung
drohen dem Mediziner bis zu vier Jahre Haft.
Einen Vorgeschmack auf das zu erwartende Gerichtsdrama lieferte die
sechstägige Anhörung, bei der Mediziner, Jacksons Leibwächter und Ermittler
in den Zeugenstand getreten waren. Ein Gerichtsmediziner warf Murray grobe
Fehler vor, der Popstar sei in seinen Händen an den Folgen
"unterdurchschnittlicher" Betreuung gestorben. Der Kardiologe habe eine
"vollkommen nutzlose" Herz-Lungen-Reanimation versucht, bei der er nur eine
Hand benutzte, wetterte ein anderer Kollege.
Jacksons Leibwächter sagte aus, Murray habe, als der Sänger schon ins Koma
gefallen war, Ampullen beiseitegeschafft und dann erst den Notarzt gerufen.
Er habe große Mengen des starken Narkosemittels Propofol bestellt, das
gewöhnlich zur Betäubung bei Operationen eingesetzt wird, bestätigte ein
Apotheker.
Murray hatte in Polizeiverhören eingeräumt, Jackson regelmäßig seine
"Milch" gegeben zu haben. So nannte der Sänger das weißliche
Betäubungsmittel, das ihm beim Einschlafen helfen sollte. Er habe versucht,
Jackson von dem starken Mittel zu entwöhnen, doch der von Schlafstörungen
geplagte Sänger habe ständig danach verlangt, verteidigte sich der Arzt.
Wie eine Horrorrezeptur aus der Schmerzapotheke las sich das
Polizeiprotokoll über die letzten Stunden im Leben des Popstars. 1.30 Uhr:
Jackson kann nicht einschlafen und erhält von Murray 10 Milligramm Valium,
um 2.00 Uhr spritzt er Mittel gegen Unruhe und Angstzustände, um 3.00 Uhr
ein weiteres Beruhigungsmittel. So geht es weiter bis zum Vormittag, als
Murray auf Jacksons angebliches Drängen hin Propofol injiziert. Danach
folgt der Herzstillstand.
Der Kardiologe lernte Jackson 2006 in Las Vegas kennen, als dessen Tochter
Paris Hilfe brauchte. Die Beiden verstanden sich auf Anhieb. Als der
Popstar für seine Londoner Konzerte einen Leibarzt bekommen sollte, bestand
er auf Conrad Murray.
12 Jan 2011
## ARTIKEL ZUM THEMA
Früher Tod von Popstars: Ruhm verdoppelt Sterberisiko
Drogen, Selbstmord, Aids: Ein britisches Forscherteam analysierte die
Lebensläufe von über 1.000 Größen des Pop. Ein Ergebnis: Europäische
Musikikonen sterben besonders früh.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.