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# taz.de -- Kommentar Wucherzinsen beim Dispo: Wie man die Abzocke stoppt
> Eine Kontrollinstanz gibt es nicht. Weder das Bundeskartellamt noch die
> Bafin fühlen sich für die Dispozinsen zuständig. Dabei hätte die
> Regierung längst die Initiative ergreifen können.
Niemand kann sagen, die Bundesregierung interessiere sich nicht für den
Verbraucher: Zumindest nicht, solange dieser einkauft oder Geld ausgibt, um
die Wirtschaft anzukurbeln. Denn damit erhöht er auch die Spielräume der
Bundesregierung - zum Beispiel für Steuersenkungen und andere
Klientelpolitik.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn es darum geht, dem Konsumenten dabei
zu unterstützen. Beispiel Dispo: Bis zu 18 Prozent Zinsen nehmen die
Kreditinstitute derzeit von ihren Kunden. Eine einseitige Abzocke:
Schließlich können sie selbst sich das Geld derzeit zu höchstens 1,5
Prozent leihen.
Eine Kontrollinstanz gibt es nicht: weder die Bafin noch das
Bundeskartellamt fühlen sich für die Dispozinsen zuständig. Und die
Bundesregierung schiebt alleine die Idee zu einer Marktstudie schon seit
Monaten vor sich her. Dabei hätte sie längst die Initiative ergreifen
können.
Ein Vorbild könnte jene Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sein, die die
Verzugszinsen betrifft: Zahlt ein Schuldner nicht pünktlich, kann der
Gläubiger einen Aufschlag verlangen. Aber der darf maximal fünf und bei
Handelsgeschäften acht Prozentpunkte höher sein als der Basiszinssatz, den
die Bundesbank errechnet. Beim Dispo hieße das: Mit dem aktuellen
Basiszinssatz von 0,12 Prozent dürften die Banken von privaten Verbrauchern
nicht mehr als 5,12 Prozent verlangen.
Klar, dass so etwas den Geldhäusern nicht gefällt: Ihr Gewinn würde mit
jedem Prozentpunkt weniger Dispozins jährlich um mehr als 400 Millionen
Euro sinken. Deshalb ist von der Bundesregierung hier kein Vorstoß zu
erwarten. Auch nach der Krise geht sie allen Regulierungen, die die Banken
stärker in die Pflicht nehmen würden, aus dem Weg. So wichtig ist ihr der
Verbraucher dann doch nicht.
19 Jan 2011
## AUTOREN
Beate Willms
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