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# taz.de -- Französischer Expräsident: Chirac kommt doch vor Gericht
> Der 78-jährige soll einst illegal Gelder akquiriert haben, um damit
> Parteiaktivitäten zu finanzieren. Seit Tagen wird zudem über den
> Gesundheitszustand des Expräsidenten spekuliert.
Bild: Seine Gattin Bernadette stellt klar: Jacques Chirac leidet nicht an Alzhe…
PARIS taz | Erst beim Prozessbeginn am 7. März wird der ehemalige
Staatspräsident Jacques Chirac wissen, ob die Gerichtsverhandlung gegen ihn
auf unbestimmte Zeit verschoben wird, wie dies seine Anwälte unter Hinweis
auf den geschwächten Zustand ihres Mandanten gewünscht haben. Da seit Tagen
über seine angeschlagene Gesundheit spekuliert wird, erklärte Chirac
gestern persönlich vor Kameras, es gehe ihm gut, und er wünsche allen
dasselbe.
Nicht mehr der Jüngste
Es war indes schon seit Wochen bei seinen seltenen Auftritten sichtbar,
dass er nicht mehr der Jüngste ist. Bei der kürzlichen Einweihung eines
Museum in Orléans musste er von einem jungen Mann beim Gehen gestützt
werden. Seine Gattin Bernadette dementierte gestern Gerüchte über eine
Alzheimer-Erkrankung: "Die Ärzte haben ihm gesagt, dass er nicht an
Alzheimer leide. Ich glaube ihnen." Sie räumte allerdings ein, dass er seit
einem kleinen Hirnschlag Gedächtnislücken habe und auch nicht mehr der sei,
den man einst den "Bulldozer" nannte. Hingegen bestätigte sie, dass er fest
entschlossen sei, an der Verhandlung teilzunehmen.
Der 78-Jährige, der sich nach der Wahl seines Nachfolgers Nicolas Sarkozy
in den Ruhestand zurückgezogen hat, soll sich vor dem Pariser Strafgericht
wegen Verdachts auf Unterschlagung zur Finanzierung der Politik
verantworten. Ihm und neun Mitangeklagten wird vorgeworfen, dank fiktiver
öffentlicher Anstellungsverträge heimlich mehrere in Wirklichkeit für die
gaullistische Partei RPR tätige Mitarbeiter bezahlt zu haben. Vergeblich
hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung dieser letzten noch gegen
Chirac anhängigen Strafuntersuchung beantragt. Aufgrund der Hartnäckigkeit
eines Untersuchungsrichters soll nun doch ein Prozess stattfinden.
Schuldspruch fraglich
Früher waren bereits alle Versuche, ihn wegen des Verdachts illegaler
Finanzierung von Wahlen oder Parteiaktivitäten anzuklagen, an seiner
Immunität als Staatsoberhaupt gescheitert. Die Stadt Paris, die im Prinzip
wegen der fiktiven Stellen im Rathaus zu den Geschädigten gehört, hat einem
Vergleich zugestimmt, der Chirac und die Regierungspartei UMP zur
Rückzahlung von je 550.000 und 1,7 Millionen Euro verpflichtet. Selbst wenn
der Prozess vor dem Pariser Strafgericht stattfinden sollte, lässt diese
gütliche Einigung einen Schuldspruch vor Gericht ziemlich unwahrscheinlich
erscheinen, bei dem Chirac im Höchstfall bis zu zehn Jahre Haft und 150.000
Euro Geldbuße drohen würden. RUDOLF BALMER
31 Jan 2011
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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