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# taz.de -- Grundsätze der Bundesärztekammer: Sterbehilfe nicht mehr per se u…
> Die Bundesärztekammer liberalisiert ihre Grundsätze zur Sterbebegleitung.
> Die ärztliche Beihilfe zum Suizid wird nicht mehr grundsätzlich
> verurteilt.
Bild: Wann ist Sterbehilfe legitim? Die Bundesärztekammer hat versucht, eine d…
BERLIN taz | Die Schmerzen des Tumorpatienten sind unerträglich. Selbst die
Palliativmedizin, die nicht mehr auf Heilen setzt, sondern nur auf die
Linderung physischen wie psychischen Leidens, stößt an ihre Grenzen. Ist es
in einem solchen Fall gerechtfertigt, Ärzten, die dem Patienten bei dem von
ihm gewünschten Suizid behilflich sind, "unethisches" Handeln vorzuwerfen?
Es ist eine der umstrittensten Fragen, auch unter Ärzten. Die
Bundesärztekammer hat sie nun zu beantworten versucht. Am Donnerstag legte
ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin die überarbeiteten Grundsätze
zur ärztlichen Sterbebegleitung vor. Danach ist "die Mitwirkung des Arztes
bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe". Sie wird aber auch nicht
mehr grundsätzlich verurteilt.
Bislang hatte es in den Grundsätzen, die keine Rechtsverbindlichkeit haben,
aber moralische Orientierung bieten sollen, geheißen: Die ärztliche
Mitwirkung "widerspricht dem ärztlichen Ethos".
Der Wechsel von der wertenden zur deskriptiven Formulierung ist keine
Petitesse. Er erkenne "die differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in
einer pluralistischen Gesellschaft" an, sagte Hoppe. 30 Prozent der Ärzte
seien bereit, Schwerstkranken Suizidhilfe zu leisten. Die
Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte, die Abschaffung
des ärztlichen Ethos lasse Mediziner bei Gewissensentscheidungen allein.
Hoppe versuchte, dem Eindruck der Liberalisierung entgegenzutreten.
Weiterhin werde jeglicher Form der Tötung eine klare Absage erteilt. Aber:
"Wenn Ärzte mit sich im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie."
In der ärztlichen Berufsordnung, die von den Ärztekammern bis zum Sommer
beraten werden soll, könnte dies jedoch anders ausgelegt werden.
95 Prozent der Fälle, in denen bei Patienten Suizidgedanken aufkämen, seien
auf behandelbare Begleiterkrankungen wie Depressionen zurückzuführen.
Hoppe: "Zur Sorgfaltspflicht des Arztes gehört, diese Krankheit zu erkennen
und zu behandeln." Viele Patienten hätten danach keinen Todeswunsch mehr.
Umfragen zufolge lehnen vor allem Ärzte mit langjähriger Erfahrung im
Umgang mit Sterbenden den assistierten Suizid ab: Wenn Palliativmedizin
ordentlich angewendet werde, dann sei die Selbsttötung keineswegs das
Mittel der Wahl für ein Sterben in Würde.
17 Feb 2011
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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