# taz.de -- Grundsätze der Bundesärztekammer : Sterbehilfe nicht mehr per se … | |
> Die Bundesärztekammer liberalisiert ihre Grundsätze zur Sterbebegleitung. | |
> Die ärztliche Beihilfe zum Suizid wird nicht mehr grundsätzlich | |
> verurteilt. | |
Bild: Wann ist Sterbehilfe legitim? Die Bundesärztekammer hat versucht, eine d… | |
BERLIN taz | Die Schmerzen des Tumorpatienten sind unerträglich. Selbst die | |
Palliativmedizin, die nicht mehr auf Heilen setzt, sondern nur auf die | |
Linderung physischen wie psychischen Leidens, stößt an ihre Grenzen. Ist es | |
in einem solchen Fall gerechtfertigt, Ärzten, die dem Patienten bei dem von | |
ihm gewünschten Suizid behilflich sind, "unethisches" Handeln vorzuwerfen? | |
Es ist eine der umstrittensten Fragen, auch unter Ärzten. Die | |
Bundesärztekammer hat sie nun zu beantworten versucht. Am Donnerstag legte | |
ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin die überarbeiteten Grundsätze | |
zur ärztlichen Sterbebegleitung vor. Danach ist "die Mitwirkung des Arztes | |
bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe". Sie wird aber auch nicht | |
mehr grundsätzlich verurteilt. | |
Bislang hatte es in den Grundsätzen, die keine Rechtsverbindlichkeit haben, | |
aber moralische Orientierung bieten sollen, geheißen: Die ärztliche | |
Mitwirkung "widerspricht dem ärztlichen Ethos". | |
Der Wechsel von der wertenden zur deskriptiven Formulierung ist keine | |
Petitesse. Er erkenne "die differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in | |
einer pluralistischen Gesellschaft" an, sagte Hoppe. 30 Prozent der Ärzte | |
seien bereit, Schwerstkranken Suizidhilfe zu leisten. Die | |
Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte, die Abschaffung | |
des ärztlichen Ethos lasse Mediziner bei Gewissensentscheidungen allein. | |
Hoppe versuchte, dem Eindruck der Liberalisierung entgegenzutreten. | |
Weiterhin werde jeglicher Form der Tötung eine klare Absage erteilt. Aber: | |
"Wenn Ärzte mit sich im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie." | |
In der ärztlichen Berufsordnung, die von den Ärztekammern bis zum Sommer | |
beraten werden soll, könnte dies jedoch anders ausgelegt werden. | |
95 Prozent der Fälle, in denen bei Patienten Suizidgedanken aufkämen, seien | |
auf behandelbare Begleiterkrankungen wie Depressionen zurückzuführen. | |
Hoppe: "Zur Sorgfaltspflicht des Arztes gehört, diese Krankheit zu erkennen | |
und zu behandeln." Viele Patienten hätten danach keinen Todeswunsch mehr. | |
Umfragen zufolge lehnen vor allem Ärzte mit langjähriger Erfahrung im | |
Umgang mit Sterbenden den assistierten Suizid ab: Wenn Palliativmedizin | |
ordentlich angewendet werde, dann sei die Selbsttötung keineswegs das | |
Mittel der Wahl für ein Sterben in Würde. | |
17 Feb 2011 | |
## AUTOREN | |
Heike Haarhoff | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |