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# taz.de -- Einfach Internetzugang sperren muss nicht: Hollywood verliert gegen…
> Internetprovider in Australien können nicht gezwungen werden, ihre Kunden
> von Filesharing abzuhalten. Die Bereitstellung eines Internetzugangs sei
> kein "Mittel zu Verstößen", so der Richter.
Bild: Schriftzug in Hollywood. Namhafte Studios haben bei ihrem Ansinnen, Provi…
SYDNEY dpa | Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das
Herunterladen oder den Austausch von urheberrechtlich geschützem Material
zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am
Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz
aufrecht.
Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom
Filesharing abzuhalten. "Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum
Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten", hielt der Richter im
ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte
Unternehmen iiNET Verstöße billige.
34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal
Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth
an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die
Studios, zusammengeschlossen im [1]["Australischen Verband gegen
Copyright-Diebstahl"] (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET
urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen hatten. AFACT
forderte den Provider dann auf, diesen "Kunden" den Zugang zu sperren.
Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT.
"Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das
unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen", sagte iiNET-Chef
Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen
Benutzer-Richtlinien anerkennen, die das Herunterladen urheberrechtlich
geschützten Materials verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen
müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls
einschreiten.
24 Feb 2011
## LINKS
[1] http://www.afact.org.au/
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