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# taz.de -- Palästinensischer Flüchtling kann vorerst bleiben: Abschiebung ab…
> Palästinenser sollte nach Italien abgeschoben werden. Dort hätten den
> Mann unhaltbare Zustände erwartet.
Die für Montag geplante Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings
nach Italien ist erfolgreich abgewendet worden. Angesichts der aktuellen
Flüchtlingsströme aus Tunesien und Libyen auf die italienische Insel
Lampedusa und Italiens Rufs nach Hilfe aus den EU-Staaten hätten Nader
El-Ali dort katastrophale Zustände erwartet. Der Flüchtling wurde am
Freitagnachmittag überraschend aus dem Abschiebegefängnis Köpenick
entlassen.
"Wir reden hier nicht von möglichen abstrakten Folgen. Mein Mandant hat in
Italien bereits einen traumatisierenden Aufenthalt hinter sich", erklärt
Anwalt Karsten Lüthke. Der 31-jährige Palästinenser war 2008 aus dem
Libanon geflohen. Mit der Eröffnung eines Tattoo-Ladens hatte er laut dem
Anwalt gegen islamisches Recht verstoßen und in gewaltsamen
Auseinandersetzungen Schuss- und Stichverletzungen erlitten.
Er floh nach Italien und wurde dort in einem Park ohne Unterkunft und
Betreuung untergebracht. Deshalb suchte er in Belgien Asyl, wurde von dort
aber wieder nach Italien zurückgeschickt. Da er erneut in dem Park landete,
reiste er nach Deutschland ein und saß seit Anfang diesen Jahres in
Abschiebehaft. "Er zittert am ganzen Körper, wenn er über seine Geschichte
spricht. Dass seine Abschiebung erst einmal verhindert wurde, ist seine
Rettung", erklärt Bernhard Fricke, der evangelische Seelsorger des
Abschiebegefängnisses Köpenick.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte Mitte Februar
El-Alis Abschiebung beschlossen. Den Eilantrag des Anwalts gegen die
Abschiebung lehnte das Verwaltungsgericht Berlin ab und entschied, ihn im
Rahmen des Dublin-II-Vertrags nach Italien zurückzuschicken. Der Vertrag
besagt, dass ein Flüchtling in dem EU-Land Asyl beantragen muss, in das er
zuerst eingereist ist.
Ausgenommen ist davon derzeit Griechenland. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat im Januar Abschiebungen nach Griechenland verurteilt -
wegen unmenschlicher Zustände in den dortigen Auffanglagern. Daraufhin
ordnete das Bundesinnenministerium an, dass Asylsuchende derzeit nicht nach
Griechenland zurückgeschickt werden dürfen. Für Italien gibt es trotz
ähnlicher Zustände solch eine Regelung bisher nicht. "Es gibt aber bereits
Verwaltungsgerichte, die eine Abschiebung nach Italien nicht zulassen",
erklärt der Anwalt Karsten Lüthke. Dazu zählten etwa Freiburg, Kassel oder
auch Köln.
Wahrscheinlich ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt
reagiert hat. Für eine Stellungnahme war das Bundesamt nach der Entlassung
jedoch nicht mehr zu erreichen. Seelsorger Bernhard Fricke hatte am
Donnerstag beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die Abschiebung
eingereicht. "Wahrscheinlich hat das Bundesamt auf die Petition reagiert
und entschieden, dass eine Abschiebung aufgrund der Zustände in Italien
nicht vertretbar ist", mutmaßt Anwalt Karsten Lüthke.
25 Feb 2011
## AUTOREN
Kathleen Fietz
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