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# taz.de -- Tierschützer verurteilt: Emder darf keine Gänse warnen
> Weil er Nebelhupen blies, die Arme schwenkte und die Gänsejagd störte,
> muss ein Emder 2.000 Euro zahlen. Jäger unterstellen ihm
> "Stasi-Methoden". Ob er Berufung einlegt, weiß der Naturschützer noch
> nicht.
Bild: Müssen laut Gesetz ahnungslos in den Tod fliegen: Graugänse in Ostfries…
EMDEN taz | Wegen Jagdstörung hat das Emder Amtsgericht gestern den
Tierfotografen und Naturschützer Eilert V. zu 2.000 Euro Ordnungsgeld
beziehungsweise zwanzig Tagen Haft à je 100 Euro verurteilt. V. hat die
Gerichtskosten zu tragen. In ihrem Urteil folgte die Amtsrichterin Angelika
Brüggemann in allen Punkten der Klage der Emder Jäger. Die hatten im
Dezember eine Einstweilige Verfügung unter Androhung von bis zu 25.000 Euro
Ordnungsgeld gegen V. erwirkt. Die Forderung: V. solle aufhören, den
Jagdpächter - einen ehemaligen Ortsvorsteher aus Emden-Petkum - an der Jagd
auf Gänse im Naturschutzgebiet des Petkumer Deichvorlandes zu hindern.
Der Jagdpächter hatte Voß verklagt, weil er fand, V. habe Ende Dezember
zweimal gegen die einstweilige Verfügung verstoßen und durch "Herumlaufen",
"Armeschwenken" und "Nebelhornblasen" während einer Jagdpartie die Gänse
verscheucht. Jetzt gab die Richterin den Jägern Recht. "Ich habe die Jäger
auf gesetzwidrige Jagdausübung hinweisen wollen", verteidigte sich Eilert
V. vor Gericht.
In Niedersachsen ist die Jagd auf bestimmte Gänsearten auch in
Vogelschutzgebieten von November bis Februar erlaubt. "Wegen der schlechten
Sicht konnten die Jäger jagdbare und geschützte Gänse aber gar nicht
unterscheiden", argumentiert V. In mindestens einem Fall hätten die Jäger
bei einem Jagdgang keine Hunde bei sich gehabt. Das ist laut Jagdgesetz
verboten. "Wir hatten einen Hund dabei, dem war aber kalt, deshalb saß er
im Auto", konterte ein beteiligter Jäger außerhalb des Gerichtssaals.
Die Richterin hielt alle Einwendungen V.s für rechtlich unerheblich. Die
Höhe der Geldstrafe begründete sie deshalb mit der "Schwere der Tat".
"Selbst wenn sich die Jäger ungesetzlich verhalten hätten, dürfte der
Naturschützer sie nicht bei der Jagd stören. Er hätte die zuständigen
Behörden oder die Polizei informieren müssen", heißt es in der
schriftlichen Urteilsbegründung.
V. sagte, das habe er mehrfach getan. Aber "entweder sind die Behörden nur
zögerlich tätig geworden, oder die Polizei kam gar nicht. Mir hat die
Polizei gesagt, sie hätten keinen verfügbaren Einsatzwagen", berichtete V.
Naturschützer vermuten, dass einige Behördenvertreter selbst jagen und ihre
Mitjäger schonen.
Nach der Urteilsverkündung gab es verständnisloses Murren im Gerichtssaal,
denn die Gänsejagd im Vogelschutzgebieten ist selbst unter Jägern
umstritten. Und das Petkumer Deichvorland ist Europäisches
Vogelschutzgebiet. "Hier sollte die Jagd grundsätzlich verboten werden",
fordert Manfred Knake, wie V. Mitglied des regionalen Umweltschutzvereins
"Wattenrat". Unterstützt wird diese Forderung vom Niedersächsischen
Landesverband der Ökologischen Jagd.
Die Vertreter der traditionellen Jägerschaft waren mit dem Urteil
zufrieden. "Die selbst ernannten Naturschützer können das Recht nicht in
die eigene Hände nehmen", erklärte Wilke Siebels, der Bezirksvorsitzende
der Landesjägerschaft Ostfriesland. Vor der Urteilsverkündung bezeichnete
er die Gänsewächter als "Spitzel", die mit "Stasi-Methoden" arbeiteten.
"Wir werden auch in Zukunft nicht auf die Gänsejagd verzichten. Die
Population lässt eine Bejagung zu, wir haben Freude an der Jagd und sind im
Recht", meinte Siebels.
V. könnte gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob er es tun wird, wusste er
am Dienstag noch nicht.
29 Mar 2011
## AUTOREN
Thomas Schumacher
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