# taz.de -- Tierschützer verurteilt: Emder darf keine Gänse warnen | |
> Weil er Nebelhupen blies, die Arme schwenkte und die Gänsejagd störte, | |
> muss ein Emder 2.000 Euro zahlen. Jäger unterstellen ihm | |
> "Stasi-Methoden". Ob er Berufung einlegt, weiß der Naturschützer noch | |
> nicht. | |
Bild: Müssen laut Gesetz ahnungslos in den Tod fliegen: Graugänse in Ostfries… | |
EMDEN taz | Wegen Jagdstörung hat das Emder Amtsgericht gestern den | |
Tierfotografen und Naturschützer Eilert V. zu 2.000 Euro Ordnungsgeld | |
beziehungsweise zwanzig Tagen Haft à je 100 Euro verurteilt. V. hat die | |
Gerichtskosten zu tragen. In ihrem Urteil folgte die Amtsrichterin Angelika | |
Brüggemann in allen Punkten der Klage der Emder Jäger. Die hatten im | |
Dezember eine Einstweilige Verfügung unter Androhung von bis zu 25.000 Euro | |
Ordnungsgeld gegen V. erwirkt. Die Forderung: V. solle aufhören, den | |
Jagdpächter - einen ehemaligen Ortsvorsteher aus Emden-Petkum - an der Jagd | |
auf Gänse im Naturschutzgebiet des Petkumer Deichvorlandes zu hindern. | |
Der Jagdpächter hatte Voß verklagt, weil er fand, V. habe Ende Dezember | |
zweimal gegen die einstweilige Verfügung verstoßen und durch "Herumlaufen", | |
"Armeschwenken" und "Nebelhornblasen" während einer Jagdpartie die Gänse | |
verscheucht. Jetzt gab die Richterin den Jägern Recht. "Ich habe die Jäger | |
auf gesetzwidrige Jagdausübung hinweisen wollen", verteidigte sich Eilert | |
V. vor Gericht. | |
In Niedersachsen ist die Jagd auf bestimmte Gänsearten auch in | |
Vogelschutzgebieten von November bis Februar erlaubt. "Wegen der schlechten | |
Sicht konnten die Jäger jagdbare und geschützte Gänse aber gar nicht | |
unterscheiden", argumentiert V. In mindestens einem Fall hätten die Jäger | |
bei einem Jagdgang keine Hunde bei sich gehabt. Das ist laut Jagdgesetz | |
verboten. "Wir hatten einen Hund dabei, dem war aber kalt, deshalb saß er | |
im Auto", konterte ein beteiligter Jäger außerhalb des Gerichtssaals. | |
Die Richterin hielt alle Einwendungen V.s für rechtlich unerheblich. Die | |
Höhe der Geldstrafe begründete sie deshalb mit der "Schwere der Tat". | |
"Selbst wenn sich die Jäger ungesetzlich verhalten hätten, dürfte der | |
Naturschützer sie nicht bei der Jagd stören. Er hätte die zuständigen | |
Behörden oder die Polizei informieren müssen", heißt es in der | |
schriftlichen Urteilsbegründung. | |
V. sagte, das habe er mehrfach getan. Aber "entweder sind die Behörden nur | |
zögerlich tätig geworden, oder die Polizei kam gar nicht. Mir hat die | |
Polizei gesagt, sie hätten keinen verfügbaren Einsatzwagen", berichtete V. | |
Naturschützer vermuten, dass einige Behördenvertreter selbst jagen und ihre | |
Mitjäger schonen. | |
Nach der Urteilsverkündung gab es verständnisloses Murren im Gerichtssaal, | |
denn die Gänsejagd im Vogelschutzgebieten ist selbst unter Jägern | |
umstritten. Und das Petkumer Deichvorland ist Europäisches | |
Vogelschutzgebiet. "Hier sollte die Jagd grundsätzlich verboten werden", | |
fordert Manfred Knake, wie V. Mitglied des regionalen Umweltschutzvereins | |
"Wattenrat". Unterstützt wird diese Forderung vom Niedersächsischen | |
Landesverband der Ökologischen Jagd. | |
Die Vertreter der traditionellen Jägerschaft waren mit dem Urteil | |
zufrieden. "Die selbst ernannten Naturschützer können das Recht nicht in | |
die eigene Hände nehmen", erklärte Wilke Siebels, der Bezirksvorsitzende | |
der Landesjägerschaft Ostfriesland. Vor der Urteilsverkündung bezeichnete | |
er die Gänsewächter als "Spitzel", die mit "Stasi-Methoden" arbeiteten. | |
"Wir werden auch in Zukunft nicht auf die Gänsejagd verzichten. Die | |
Population lässt eine Bejagung zu, wir haben Freude an der Jagd und sind im | |
Recht", meinte Siebels. | |
V. könnte gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob er es tun wird, wusste er | |
am Dienstag noch nicht. | |
29 Mar 2011 | |
## AUTOREN | |
Thomas Schumacher | |
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