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# taz.de -- Absicherung von Selbstständigen: Rauswurf ohne Vorwarnung
> Das Bundessozialgericht bestätigt die strengen Regeln für Selbstständige.
> Wer drei Monate nicht einzahlt, der fliegt aus der
> Arbeitslosenversicherung raus.
Bild: Hilft Selbstständigen nur, wenn sie wenn sie die Überweisungfristen nic…
KASSEL taz | Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch eine strenge
Regelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
bestätigt. Die Essenz des Urteils: Wer länger als drei Monate mit den
Beiträgen im Verzug ist, fliegt raus. Die Bundesagentur für Arbeit ist
nicht verpflichtet, die säumigen Zahlungen zuvor anzumahnen. Wer
selbstständig ist, muss sich also auch selbst um rechtzeitige Überweisungen
kümmern.
Mit dem Urteil wies das BSG die Revision einer Selbstständigen zurück, die
die Fortführung ihrer Arbeitslosenversicherung einklagen wollte. Sie war ab
Mai 2007 mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten. Gesundheitsprobleme und
Arbeitsüberlastung hätten dazu geführt, hieß es in der Verhandlung in
Kassel. Im Oktober 2007 wollte die Frau die Beiträge für die versäumten
Monate nachzahlen. Laut BSG ging das Geld just an dem Tag ein, an dem die
Bundesagentur den Bescheid über das Ende der Versicherung ausstellte. Der
Termin sei in jedem Fall zu spät gewesen, stellte der Vorsitzende Richter
klar.
Die Möglichkeit, sich bei Existenzgründung gegen Arbeitslosigkeit
abzusichern, besteht erst seit Anfang 2006. Sie wurde im Zuge der
Hartz-Gesetze geschaffen und sollte Gründungen unterstützen. Im ersten Jahr
bewilligten die Bundesagentur 75.813 Aufnahmeanträge, 2010 waren es 95.670.
Grundsätzlich können Anwälte die Versicherung ebenso nutzen wie freie
Journalisten oder Kioskbesitzer. Allerdings gelten schon bei der Aufnahme
knappe Fristen und Ausschlussregeln. Grob gesagt: Nur wer als Angestellter
schon eingezahlt hat, kann auch als Selbstständiger in die Versicherung.
Und steigende Beiträge legen Interessenten mit kleinen Einkommen neue
Hürden in den Weg.
Lag der pauschale Beitrag 2010 in Westdeutschland noch bei 18 Euro im
Monat, sind es nun knapp 40. 2012 sollen die Beiträge auf knapp 80 Euro
steigen, heißt es bei der Gewerkschaft Ver.di. De facto werde die
freiwillige Versicherung damit für "ganz viele Leute dichtgemacht", heißt
es dort. Seit Jahresbeginn gilt: Die Versicherung lässt sich nach fünf
Jahren kündigen. Bis zum heutigen 31. März sei eine Sonderkündigung
möglich, heißt es auf der Website der Ver.di-Selbstständigenberatung.
30 Mar 2011
## AUTOREN
Katja Schmidt
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