# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: BGH verlinkt Meinungsfreiheit | |
> Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: | |
> Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, | |
> wenn die verlinkten Inhalte illegal sind. | |
Bild: Einen Link gesetzt, alles richtig gemacht: Heise.de. | |
KARLSRUHE dpa | Links auf Websites von anderen können auch dann vom | |
Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den | |
verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der | |
Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche | |
Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine | |
Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise | |
online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit | |
zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08). | |
Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, | |
Sony, Universal Music und Warner, hatten Heise verklagt, weil [1][in einem | |
Bericht] über die Software "AnyDVD" ein Link auf die Website des auf | |
Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten war. | |
"AnyDVD" hebelt den Kopierschutz von DVDs aus und darf in Deutschland nicht | |
verkauft werden. Mit der Verlinkung, so die Argumentation der Kläger, mache | |
sich Heise gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen. | |
Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die | |
Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche | |
Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein | |
Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit | |
steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links. | |
## "Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit" | |
Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handele es sich bei den Links nicht nur | |
um eine "technische Unterstützungsleistung", so der BGH. "Sie sind vielmehr | |
in die Beiträge (...) als Belege und ergänzende Angaben eingebettet." | |
Deshalb stünden auch die Links unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein | |
überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, "wenn die | |
Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand | |
hat", so der BGH. Überdies habe Heise in dem Artikel "deutlich auf die | |
Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft hingewiesen". | |
Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte | |
Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der | |
Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und | |
deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet | |
berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen | |
oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten." | |
Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die | |
Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil | |
bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien, | |
deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links | |
sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu | |
können." Der Bundesverband Musikindustrie gab auf Anfrage der | |
Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme ab. | |
20 Apr 2011 | |
## LINKS | |
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/AnyDVD-ueberwindet-Kopierschutz-von-… | |
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