Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: BGH verlinkt Meinungsfreiheit
> Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien:
> Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann,
> wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.
Bild: Einen Link gesetzt, alles richtig gemacht: Heise.de.
KARLSRUHE dpa | Links auf Websites von anderen können auch dann vom
Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den
verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der
Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche
Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine
Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise
online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit
zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08).
Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI,
Sony, Universal Music und Warner, hatten Heise verklagt, weil [1][in einem
Bericht] über die Software "AnyDVD" ein Link auf die Website des auf
Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten war.
"AnyDVD" hebelt den Kopierschutz von DVDs aus und darf in Deutschland nicht
verkauft werden. Mit der Verlinkung, so die Argumentation der Kläger, mache
sich Heise gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen.
Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die
Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche
Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein
Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit
steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links.
## "Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit"
Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handele es sich bei den Links nicht nur
um eine "technische Unterstützungsleistung", so der BGH. "Sie sind vielmehr
in die Beiträge (...) als Belege und ergänzende Angaben eingebettet."
Deshalb stünden auch die Links unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein
überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, "wenn die
Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand
hat", so der BGH. Überdies habe Heise in dem Artikel "deutlich auf die
Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft hingewiesen".
Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte
Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der
Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und
deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet
berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen
oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten."
Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die
Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil
bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien,
deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links
sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu
können." Der Bundesverband Musikindustrie gab auf Anfrage der
Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme ab.
20 Apr 2011
## LINKS
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/AnyDVD-ueberwindet-Kopierschutz-von-…
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.