| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: BGH verlinkt Meinungsfreiheit | |
| > Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: | |
| > Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, | |
| > wenn die verlinkten Inhalte illegal sind. | |
| Bild: Einen Link gesetzt, alles richtig gemacht: Heise.de. | |
| KARLSRUHE dpa | Links auf Websites von anderen können auch dann vom | |
| Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den | |
| verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der | |
| Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche | |
| Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine | |
| Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise | |
| online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit | |
| zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08). | |
| Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, | |
| Sony, Universal Music und Warner, hatten Heise verklagt, weil [1][in einem | |
| Bericht] über die Software "AnyDVD" ein Link auf die Website des auf | |
| Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten war. | |
| "AnyDVD" hebelt den Kopierschutz von DVDs aus und darf in Deutschland nicht | |
| verkauft werden. Mit der Verlinkung, so die Argumentation der Kläger, mache | |
| sich Heise gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen. | |
| Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die | |
| Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche | |
| Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein | |
| Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit | |
| steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links. | |
| ## "Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit" | |
| Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handele es sich bei den Links nicht nur | |
| um eine "technische Unterstützungsleistung", so der BGH. "Sie sind vielmehr | |
| in die Beiträge (...) als Belege und ergänzende Angaben eingebettet." | |
| Deshalb stünden auch die Links unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein | |
| überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, "wenn die | |
| Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand | |
| hat", so der BGH. Überdies habe Heise in dem Artikel "deutlich auf die | |
| Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft hingewiesen". | |
| Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte | |
| Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der | |
| Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und | |
| deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet | |
| berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen | |
| oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten." | |
| Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die | |
| Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil | |
| bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien, | |
| deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links | |
| sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu | |
| können." Der Bundesverband Musikindustrie gab auf Anfrage der | |
| Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme ab. | |
| 20 Apr 2011 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/AnyDVD-ueberwindet-Kopierschutz-von-… | |
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