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# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Moderator: Freispruch für Kachelmann
> Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass Jörg Kachelmann seine
> Exfreundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat. Kachelmann will
> nun wieder als Moderator arbeiten.
Bild: Zufriedene Gesichter: Jörg Kachelmann und seine Anwältin Andrea Combe.
MANNHEIM afp/dapd/dpa/taz | Das Landgericht Mannheim hat den Moderator und
Unternehmer Jörg Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung
freigesprochen. Nach dem Urteil ging ein Aufschrei durch das anwesende
Publikum.
In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft
entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden
und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft.
Der vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht
darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer
Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Landgericht
Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der
deshalb "in dubio pro reo" ("im Zweifel für den Angeklagten")
freizusprechen sei.
Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen
werden, erklärte der Richter weiter. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar
im Laufe der Verhandlung "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt".
Die Anklage hatte dem 52-jährigen Schweizer besonders schwere
Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von
vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte
Freispruch beantragt.
Der Indizienprozess vor der 5. Großen Strafkammer, in dem Aussage gegen
Aussage stand, hatte rund neun Monate gedauert. Die Ex-Freundin warf Jörg
Kachelmann vor, sie nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung mit einem
Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.
Kachelmann hatte den Vergewaltigungsvorwurf stets bestritten. Seine
Verteidiger wiesen unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der
Nebenklägerin hin, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche
Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte.
Auch mehrere Gutachter konnten keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt
der Vorwürfe abgeben, die die 38-jährige Radiomoderatorin erhoben hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung
Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem
Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber
das ist das Wesen eines Indizienprozesses, dass es auf die Gesamtschau
ankommt."
Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn hat das Landgericht Mannheim trotz des
Freispruchs heftig kritisiert. Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne
verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung nochmal "richtig nachgetreten",
um "den Angeklagten maximal zu beschädigen". Schwenn sprach von einem
"befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal".
Pflichtverteidigerin Andrea Combé betonte, rechtlich gesehen gebe es keinen
"Freispruch zweiter Klasse". Es gelte lediglich der Grundsatz "In dubio pro
reo".
Die Staatsanwaltschaft hatte voran angekündigt, sie wolle bei einem
Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
Jörg Kachelmann will ab sofort wieder für die Meteomedia Gruppe arbeiten.
Das teilte die Firma am Dienstag unmittelbar nach dem Urteil auf ihrer
Internet-Seite mit. Dazu gehörten auch seine Kommentare zum Wetter in
Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter. Zusätzliche
öffentliche Auftritte seien in Zukunft nicht ausgeschlossen. "Meteomedia
freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers
Jörg Kachelmann", hieß es.
Der Prozess war bundesweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden.
Zeitweise saß Alice Schwarzer als Berichterstatterin für die Bild-Zeitung
im Gerichtsaal. Schon Stunden vor dem Urteilsspruch hatten sich über
hundert Menschen vor dem Gericht versammelt, um eingelassen zu werden.
31 May 2011
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Jörg Kachelmann
Alice Schwarzer
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