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# taz.de -- Urheberrechts-Experte Spielkamp zu kino.to: "Noch keine Urteile zu …
> Wer kino.to geschaut hat, muss wohl keine Abmahnung erwarten, sagt
> Matthias Spielkamp von irights.info. Selbst Hollywood-Filme könnten legal
> verfügbar sein. Rechtlich ist vieles ungeklärt.
Bild: Schönes neues Wunderland: Im Netz ist vieles anders. Das Urheberrecht fu…
taz: Wenn ich ein Musikstück aus einer Filesharingbörse herunterlade,
riskiere ich eine Abmahnung zu erhalten und am Ende tausende Euro zahlen zu
müssen. Wie ist das bei Streaming?
Matthias Spielkamp: Das ist schwer zu sagen. Zum einen kommt man den
Leuten, die sich Stream ansehen, einfach schwer auf die Schliche, weil nur
der Anbieter weiß, wer es ist. Außerdem ist es ungeklärt, ob es überhaupt
rechtswidrig ist, sich Streams anzusehen. Genauso übrigens bei Downloads
aus Filesharing-Börsen.
Was? Wurden die Downloads nicht im "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle
kriminalisiert?
Das ist rechtlich ungeklärt. Die Rechteinhaber sagen das zwar, sie
operieren mit dem Begriff der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit".
Praktisch ist das jedoch sehr schwer zu beurteilen, was genau
"offensichtlich" ist. Weiterhin wird ja keiner für das Downloaden belangt,
sondern stets für das "Bereitstellen" von Musikstücken. Längst nicht alle
Urheberrechts-Experten gehen davon aus, dass ein Download zwangsläufig
rechtswidrig ist. Und deswegen ist auch die Lage bei kino.to schwer zu
beurteilen. Genauso wie zu Downloads aus dem Netz gibt es auch zu Streams
noch keine Gerichtsurteile.
Wieso ist das so kompliziert? Wenn ich mir ein Stück von Madonna auf
Youtube anhöre, dann ist doch klar, dass das rechtswidrig ist, sie ist doch
bei einem großen Label?
Hm, da gibt es zwei Antworten. Viele Künstler, zum Beispiel Lady Gaga, kann
man sich in etwa den USA auf Youtube ansehen – das gehört zu Gagas
Geschäftsmodell. In den USA gibt es auch den Dienst Hulu, bei dem man sich
ganz legal Fernsehserien ansehen kann. Und natürlich ist es theoretisch
vorstellbar, dass ein großes US-Filmstudio mit kino.to Verträge gemacht
hat. Was ich damit sagen will: Die von den Rechteinhabern gern angeführte
"offensichtliche Rechtswidrigkeit" ist für den Nutzer eben nicht so einfach
feststellbar, wie sie gerne sagen. Dennoch meine ich, dass
medienkompetenten, erfahrenen Internetnutzern bei kino.to klar sein sollte,
dass es dort nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist aber trotzdem noch
etwas anderes als eindeutig zu wissen: "Das ist rechtswidrig".
Aber ist es nicht völlig klar? Es wurde jetzt ja auch gesagt, wenn jemand
eine .to-Domain bucht, dann will er da garantiert etwas tun, wobei er nicht
erwischt werden will?
Das geht zu weit. Viele Nutzer im Internet wissen ja nicht einmal, wofür
.to steht. Das ist eine Wunschvorstellung der Rechteinhaber.
Die wollen ja jetzt auch bestimmt gern an die Nutzerdaten …
… wenn die von kino.to gespeichert wurden und nicht gut geschützt sind, und
die Server nicht gerade auf Tonga stehen, dann könnten die Ermittler
zumindest an die IP-Adressen kommen. Aber zum einen ist noch nicht klar, ob
sie überhaupt gespeichert wurden, zum anderen bräuchte man eine
richterliche Anordnung, um die IP-Adressen in Klarnamen zu verwandeln. Und
das funktioniert eigentlich nur, wenn klar ist, dass das Schauen von
Streams eindeutig rechtswidrig ist. Und das ist ja eben noch nicht
eindeutig geklärt.
9 Jun 2011
## AUTOREN
Julia Seeliger
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