# taz.de -- Urheberrechts-Experte Spielkamp zu kino.to: "Noch keine Urteile zu … | |
> Wer kino.to geschaut hat, muss wohl keine Abmahnung erwarten, sagt | |
> Matthias Spielkamp von irights.info. Selbst Hollywood-Filme könnten legal | |
> verfügbar sein. Rechtlich ist vieles ungeklärt. | |
Bild: Schönes neues Wunderland: Im Netz ist vieles anders. Das Urheberrecht fu… | |
taz: Wenn ich ein Musikstück aus einer Filesharingbörse herunterlade, | |
riskiere ich eine Abmahnung zu erhalten und am Ende tausende Euro zahlen zu | |
müssen. Wie ist das bei Streaming? | |
Matthias Spielkamp: Das ist schwer zu sagen. Zum einen kommt man den | |
Leuten, die sich Stream ansehen, einfach schwer auf die Schliche, weil nur | |
der Anbieter weiß, wer es ist. Außerdem ist es ungeklärt, ob es überhaupt | |
rechtswidrig ist, sich Streams anzusehen. Genauso übrigens bei Downloads | |
aus Filesharing-Börsen. | |
Was? Wurden die Downloads nicht im "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle | |
kriminalisiert? | |
Das ist rechtlich ungeklärt. Die Rechteinhaber sagen das zwar, sie | |
operieren mit dem Begriff der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit". | |
Praktisch ist das jedoch sehr schwer zu beurteilen, was genau | |
"offensichtlich" ist. Weiterhin wird ja keiner für das Downloaden belangt, | |
sondern stets für das "Bereitstellen" von Musikstücken. Längst nicht alle | |
Urheberrechts-Experten gehen davon aus, dass ein Download zwangsläufig | |
rechtswidrig ist. Und deswegen ist auch die Lage bei kino.to schwer zu | |
beurteilen. Genauso wie zu Downloads aus dem Netz gibt es auch zu Streams | |
noch keine Gerichtsurteile. | |
Wieso ist das so kompliziert? Wenn ich mir ein Stück von Madonna auf | |
Youtube anhöre, dann ist doch klar, dass das rechtswidrig ist, sie ist doch | |
bei einem großen Label? | |
Hm, da gibt es zwei Antworten. Viele Künstler, zum Beispiel Lady Gaga, kann | |
man sich in etwa den USA auf Youtube ansehen – das gehört zu Gagas | |
Geschäftsmodell. In den USA gibt es auch den Dienst Hulu, bei dem man sich | |
ganz legal Fernsehserien ansehen kann. Und natürlich ist es theoretisch | |
vorstellbar, dass ein großes US-Filmstudio mit kino.to Verträge gemacht | |
hat. Was ich damit sagen will: Die von den Rechteinhabern gern angeführte | |
"offensichtliche Rechtswidrigkeit" ist für den Nutzer eben nicht so einfach | |
feststellbar, wie sie gerne sagen. Dennoch meine ich, dass | |
medienkompetenten, erfahrenen Internetnutzern bei kino.to klar sein sollte, | |
dass es dort nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist aber trotzdem noch | |
etwas anderes als eindeutig zu wissen: "Das ist rechtswidrig". | |
Aber ist es nicht völlig klar? Es wurde jetzt ja auch gesagt, wenn jemand | |
eine .to-Domain bucht, dann will er da garantiert etwas tun, wobei er nicht | |
erwischt werden will? | |
Das geht zu weit. Viele Nutzer im Internet wissen ja nicht einmal, wofür | |
.to steht. Das ist eine Wunschvorstellung der Rechteinhaber. | |
Die wollen ja jetzt auch bestimmt gern an die Nutzerdaten … | |
… wenn die von kino.to gespeichert wurden und nicht gut geschützt sind, und | |
die Server nicht gerade auf Tonga stehen, dann könnten die Ermittler | |
zumindest an die IP-Adressen kommen. Aber zum einen ist noch nicht klar, ob | |
sie überhaupt gespeichert wurden, zum anderen bräuchte man eine | |
richterliche Anordnung, um die IP-Adressen in Klarnamen zu verwandeln. Und | |
das funktioniert eigentlich nur, wenn klar ist, dass das Schauen von | |
Streams eindeutig rechtswidrig ist. Und das ist ja eben noch nicht | |
eindeutig geklärt. | |
9 Jun 2011 | |
## AUTOREN | |
Julia Seeliger | |
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