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# taz.de -- Rechtsextremismus: Rechter obsiegt bei Gericht
> Gemeinde darf Nutzung eines Lokals durch einen Rechtsextremen nicht
> verbieten. Jedenfalls nicht, solange sie den Eigner nicht angehört hat,
> sagen die Richter.
Bild: Das Urteil ist gefallen.
HAMBURG taz | Der Traum vom "Clubhaus" schien für den Rocker und
Rechtsextremen Sebastian Stöber geplatzt. Denn in der niedersächsischen
Gemeinde Hollern-Twielenfleth hatte Stöber, der die Kluft des Rockerclubs
"Gremium MC" trägt, zwar das einstige Ausflugslokal "Zur Symphonie"
ersteigert. Der Landkreis Stade erließ dann aber ein "sofortiges
Nutzungsverbot". Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das
Verbot jetzt aufgehoben. "In dem Eilverfahren wurde der Beschwerde des
Besitzers gefolgt", sagt Sprecher Sven-Marcus Süllow.
Mit dem Beschluss des OVG zu der von Stöber für rund 115.000 Euro
erworbenen Immobilie, scheint keiner der Zuständigen gerechnet zu haben.
Dabei sind die Gründe rein formaler Natur: "Der Landkreis hat den Besitzer
nicht angehört", erklärt Süllow. Man habe folglich offiziell nicht wissen
können, welche Baumaßnahmen geplant seien, und eigentlich keinen Grund für
ein Verbot gehabt.
Nun stellt sich die Frage, ob der Landkreis aus Sorge, dass Stöber einen
Treff für Rocker und Rechtsextreme eröffnen könnte, überstürzt gehandelt
hat. "Nein", sagt der Erste Kreisrat Eckart Lantz. Eine Anhörung sei eine
"Sollvorschrift". Es gebe aber auch Ausnahmen.
Dabei habe die Gemeinde sogar mit dem niedersächsischen Innenministerium
gemeinsam überlegt, wie man die Nutzung des Gebäudes als
Rechtsextremen-Treff unterbinden könne, sagt Lantz. Das Ministerium in
Hannover indes streitet ab, einen Formfehler begangen zu haben. "Die Fehler
liegen allein in der baurechtlichen Bewertung durch den Landkreis", sagt
Ministeriumssprecherin Vera Wucherpfennig. Der Immobilienbeauftragte des
Innenministeriums habe die Gemeinde "rein fachlich, was den Extremismus
angeht", beraten. Dieser Experte, sagt Wucherpfennig, "formuliert nicht die
Anträge" fürs Gericht.
Das Urteil des OVG sei aber noch nicht so entscheidend, findet Lantz. "Wir
gehen nach wie vor davon aus, dass eine Nutzung des Geländes illegal ist,
weil eine entsprechende Genehmigung nicht vorliegt. Die noch ausstehende
Hauptverhandlung werde über die Nutzung entscheiden.
Die Spielräume für Stöber, der für die NPD zur Bundestagswahl antrat und
eng mit der Kameradschaftsszene befreundet ist, sind allerdings größer
geworden. Den möglichen Kauf durch die Gemeinde, die schon mit ihm
verhandelte, hat das Urteil wohl erschwert und den Preis hochgetrieben.
21 Jun 2011
## AUTOREN
Andreas Speit
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