Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Äußerungen zur NS-Zeit: Eva Herman verliert vor Gericht
> Äußerungen zur Mutterrolle im NS rückten Eva Herman, die ehemalige
> Sprecherin der "Tagesschau", ins Zwielicht. Alles nur ein
> Missverständnis? Der BGH sagt: Nein.
Bild: Eva Herman hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten.
KARLSRUHE dpa | Im Streit um Äußerungen zu Familienpolitik und NS-Zeit hat
die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman vor dem Bundesgerichtshof
eine Niederlage erlitten. Herman hatte gegen einen Bericht im Hamburger
Abendblatt geklagt, weil sie sich darin falsch zitiert sah. Die Zeitung
hatte geschrieben, Herman habe die "Wertschätzung der Mutter" im Dritten
Reich als "sehr gut" dargestellt (Az. VI ZR 262/09).
Der BGH wies am Dienstag die Klage zurück. Die Zeitung habe Hermans
Äußerungen "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben",
hieß es zur Begründung. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den
Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.
Herman hatte 2007 auf einer Pressekonferenz ihr Buch "Das Prinzip Arche
Noah - warum wir die Familie retten müssen" präsentiert. Dort sprach sie
davon, das "Bild der Mutter in Deutschland" müsse wieder mehr Wertschätzung
erfahren - wörtlich sagte sie folgende, nicht eindeutige Sätze (nach den
gerichtlichen Feststellungen): "Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in
Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem
Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft
wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an
Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter
hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt
hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das
sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das
ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft."
## Wertschätzung der Mutter
##
Das Hamburger Abendblatt fasste die Äußerung in einem Bericht über die
Buchvorstellung zusammen. Im Dritten Reich sei nach Auffassung Hermans
"vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben
auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter", hieß es in dem
Artikel.
Herman sah sich falsch wiedergegeben und verklagte den Axel Springer Verlag
als Herausgeber des Hamburger Abendblatts. In den ersten Instanzen hatte
sie Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr unter anderem eine
Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Dagegen legte Springer
Revision ein.
Der für Presserecht zuständige 6. Senat des BGH gab der Revision statt und
widersprach dem Urteil des OLG. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht vor
"unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung".
Das sei hier jedoch nicht der Fall. "Die Äußerung lässt im
Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der
Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr
beigemessen hat."
Der Bundesgerichtshof habe "einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren
Instanzen korrigiert", sagte der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG,
Claas-Hendrik Soehring. "Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva
Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen
hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und
Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger
publizistischer Arbeit nichts zu tun." Eva Herman wollte nach Auskunft
ihres Pressebüros keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben.
22 Jun 2011
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.