# taz.de -- Äußerungen zur NS-Zeit: Eva Herman verliert vor Gericht | |
> Äußerungen zur Mutterrolle im NS rückten Eva Herman, die ehemalige | |
> Sprecherin der "Tagesschau", ins Zwielicht. Alles nur ein | |
> Missverständnis? Der BGH sagt: Nein. | |
Bild: Eva Herman hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. | |
KARLSRUHE dpa | Im Streit um Äußerungen zu Familienpolitik und NS-Zeit hat | |
die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman vor dem Bundesgerichtshof | |
eine Niederlage erlitten. Herman hatte gegen einen Bericht im Hamburger | |
Abendblatt geklagt, weil sie sich darin falsch zitiert sah. Die Zeitung | |
hatte geschrieben, Herman habe die "Wertschätzung der Mutter" im Dritten | |
Reich als "sehr gut" dargestellt (Az. VI ZR 262/09). | |
Der BGH wies am Dienstag die Klage zurück. Die Zeitung habe Hermans | |
Äußerungen "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben", | |
hieß es zur Begründung. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den | |
Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet. | |
Herman hatte 2007 auf einer Pressekonferenz ihr Buch "Das Prinzip Arche | |
Noah - warum wir die Familie retten müssen" präsentiert. Dort sprach sie | |
davon, das "Bild der Mutter in Deutschland" müsse wieder mehr Wertschätzung | |
erfahren - wörtlich sagte sie folgende, nicht eindeutige Sätze (nach den | |
gerichtlichen Feststellungen): "Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in | |
Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem | |
Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft | |
wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an | |
Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter | |
hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt | |
hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das | |
sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das | |
ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft." | |
## Wertschätzung der Mutter | |
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Das Hamburger Abendblatt fasste die Äußerung in einem Bericht über die | |
Buchvorstellung zusammen. Im Dritten Reich sei nach Auffassung Hermans | |
"vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben | |
auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter", hieß es in dem | |
Artikel. | |
Herman sah sich falsch wiedergegeben und verklagte den Axel Springer Verlag | |
als Herausgeber des Hamburger Abendblatts. In den ersten Instanzen hatte | |
sie Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr unter anderem eine | |
Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Dagegen legte Springer | |
Revision ein. | |
Der für Presserecht zuständige 6. Senat des BGH gab der Revision statt und | |
widersprach dem Urteil des OLG. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht vor | |
"unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung". | |
Das sei hier jedoch nicht der Fall. "Die Äußerung lässt im | |
Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der | |
Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr | |
beigemessen hat." | |
Der Bundesgerichtshof habe "einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren | |
Instanzen korrigiert", sagte der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, | |
Claas-Hendrik Soehring. "Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva | |
Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen | |
hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und | |
Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger | |
publizistischer Arbeit nichts zu tun." Eva Herman wollte nach Auskunft | |
ihres Pressebüros keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben. | |
22 Jun 2011 | |
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