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# taz.de -- Medien klagen gegen "Tagesschau-App": Elchtest für die innere Pres…
> Schöne Bescherung: Springer, DuMont, WAZ und andere Verlage klagen gegen
> die "Tagesschau"-App.
Bild: Was ist im Netz und in der App-Welt "Presse"?
Natürlich ist es schön, dass sich auch mittelalte Herren zuweilen noch
freuen können wie kleine Jungs kurz vor der Bescherung. Mit leuchtenden
Augen traten am Dienstag beim Medienforum NRW die Zeitungsverleger an, um
bei ihrem "Printgipfel" zu verkünden, worum sie verbandsintern seit ein
paar Monaten gerungen haben: Acht Pressehäuser klagen nun gegen die
"Tagesschau"-App der ARD vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Denn was sich da in der bislang 1,7 Millionen Mal heruntergeladenen App an
Texten findet, sei nun einmal presseähnlich, und damit nicht zulässig. Es
klagen WAZ und Springer, DuMont, FAZ, die Rheinische Post und die Verlage
von Flensburger Tageblatt und Süddeutscher Zeitung. Der zähe Streit um "Wer
darf was im Internet" ist wieder voll entbrannt - schöne Bescherung!
Denn natürlich war früher mehr Lametta, was den Herren der Presse der
tägliche Blick in Auflagenstatistik und Anzeigenumsätze zeigt. Dass nun
ausgerechnet die vom NDR verantwortete "Tagesschau"-App für Smartphones und
Tablet-Computer an allem schuld ist, behauptet allerdings nicht mal der
Zeitungsverlegerverband BDZV. Man wehre sich gegen die "textdominante
Berichterstattung in der 'Tagesschau'-App ohne jeglichen Sendungsbezug", so
der Verband. "Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der
verlegerischen Kritik unberührt."
Das klingt wie das Kleingedruckte beim Preisausschreiben, nur ist hier
leider der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Doch da im Netz und in den Apps
sich dummerweise alles Journalistische in Wort, Ton und Wackelbild immer
mehr ähnelt, wird wieder eine Schlacht von gestern geschlagen.
## Spielregeln im Netz
Das ist nicht verboten und kann vielleicht sogar zur Klärung dessen
beitragen, was die Politik im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag über die
Spielregeln im Internet ganz bewusst unkonkret vernuschelt hat. Da steht
tatsächlich etwas von "presseähnlichen Angeboten", die ohne Sendungsbezug
verboten sind. Doch was ist im Netz und in der App-Welt "Presse"?
Die ARD-Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel, äußerte schon ironisch
Verständnis dafür, "dass unsere sehr erfolgreiche 'Tagesschau'-App einigen
Verlegern ein Dorn im Auge ist". Aber nicht jeder Text sei eine Zeitung.
Der BDZV verbittet sich solche Polemik: "Jetzt immer noch vom hohen Ross
runterzuschauen und zu sagen, die Verleger vergaloppieren sich, wird nicht
helfen", sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. "Jetzt ist
Sacharbeit gefragt." Über Vorwürfe, die Verleger seien neidisch, kann Wolff
"nur lächeln: Es gehe seit zehn Jahren darum, was ARD und ZDF dürfen und
was nicht".
## hilfloses Unterfangen
Doch weil die alte Dreifaltigkeit von gedruckter Presse, Funk und Fernsehen
einfach nicht mehr taugt, ist das ein herzlich hilfloses Unterfangen. Bei
den wahren großen Playern im Geschäft mit dem Digitalem, wie den "Googles
dieser Welt" kommen sie aus dem Staunen nicht mehr raus. Und in fünf bis
sieben Jahren, so die Schätzungen aus der Branche, spricht dann das
Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil. Mal sehen, ob es dann
wenigstens Facebook noch gibt.
Ein Kollateralschaden der Debatte liegt dagegen schon jetzt auf der Hand:
Der Medienjournalismus. Denn die klageführenden Blätter beherbergen das
Gros der relevanten Medienseiten in diesem Land. Und so wird die
"Tagesschau"-App ganz nebenbei zum Elchtest für die innere Pressefreiheit.
22 Jun 2011
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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