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# taz.de -- Gesetzentwurf für vereinfachtes Steuerecht: Das Comeback von Paul …
> Es ist ein steuerlicher Rundumschlag. Paul Kirchhof tritt wieder auf die
> politische Bühne und präsentiert eine allumfassende Reform des deutschen
> Steuerrechts. Mal wieder.
Bild: Kirchhof, der Erlöser: Aus tausenden Paragraphen und Einzelregelungen so…
BERLIN taz/dpa | So kennt man Paul Kirchhof. Der ehemalige
Verfassungsrichter und Steuerexperte ist bekannt für sein Engagement, wenn
es um das Steuersystem in Deutschlan geht. Nun hat er ein neues Konzept
vorgelegt. Stark vereinfacht, so wie er es seit Jahren predigt. Aus
tausenden von Einzelregelungen und Ausnahmen soll ein einziges Gesetz
werden. 146 Paragraphen, sonst nichts.
Aus dem komplexen Steuerrecht, wie es bisher existiert, macht Kirchhof ein
einziges Gesetz. Der Entwurf für ein "Bundessteuergesetzbuch", den Kirchhof
am Montagabend in Karlsruhe vorstellte, sieht am Ende so aus: Ein
einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent für alle Einkommen, für alle
Unternehmensgewinne und auch für alle Kapitalerträge. Die Umsatzsteuer soll
demnach bei 19 Prozent liegen, die Erbschaftssteuer bei 10 Prozent.
Kirchhofs Kommentar dazu: "Ich glaube daran, dass sich der große Gedanke
durchsetzt."
## Mit Spott überschüttet
Ganz überraschend kommt es nicht, dass sich ausgerechnet der frühere
Verfassungsrechtler in die aktuelle Steuerdebatte einmischt. Schon im
Bundestagswahlkampf 2005 galt der 68-Jährige als potenzieller
Finanzminister für die Union. Schon damals hatte er die Idee eines
einheitlichen Steuersatzes, wurde dafür aber nur milde belächelt und mit
Spott überschüttet.
Sein neues Konzept ist umfassender, als seine bisherigen Vorschläge. Es
entstand in einem Forschungsprojekt unter Beteiligung von sechs
Bundesländern. Kirchhof, dem es an Selbstbewusstsein noch nie gemangelt
hat, vergleicht das Papier mit der Verkündung der Menschenrechte im Jahr
1789.
Und so erklärt es der Experte selbst:Die Reform sei aufkommensneutral. "Der
Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen - aber die
Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt." Für niedrige
Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10.000 Euro bleiben
steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20.000
Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen
Freibetrag von 8000 Euro pro Kind geben. Steuervergünstigungen wie etwa die
Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge sollen
abgeschafft werden.
28 Jun 2011
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