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# taz.de -- Untersuchung der Stiftung Warentest: Smarte Phones, aber miese Shops
> Die Stiftung Warentest hat zehn Software-Marktplätze auf
> Kundenfreundlichkeit und Datenschutz getestet. Besonders schlecht kommt
> Apples "App Store" weg.
Bild: Auch mit dem iPad von Apple kann man im Apple-Laden einkaufen. Der schnit…
BERLIN taz | Ob U-Bahn-Fahrplan oder ein Gebetskompass, der die
Himmelsrichtung Mekkas anzeigt: Die Anwendungen für Smartphones werden
immer vielfältiger.
Mittlerweile können KundInnen auf speziellen Online-Plattformen
Hunderttausende verschiedener Apps erwerben oder auch kostenlos
herunterladen. Die Stiftung Warentest hat nun zehn deutschsprachige
App-Stores verglichen – und große Lücken bei Service und Datenschutz
ausgemacht.
Die Prüfer nahmen sowohl Onlineshops wie den Apple-Store unter die Lupe,
die an ein einziges Betriebssystem für Smartphones gekoppelt sind, als auch
solche ohne Bindung. Dabei untersuchten sie sowohl die
Benutzerfreundlichkeit, also Produktinformationen, Preisangaben und
Bezahlungswege, als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie
Umfang und Schutz der Daten, die hinterlegt werden müssen.
Nur zwei von zehn Stores erhielten die Bewertung "befriedigend", darunter
der Windows Phone Marketplace, auf dem Nutzer auch Testversionen finden.
Der Apple-App-Store, der in drei Jahren über 15 Milliarden Apps verkauft
hat, erhielt nur ein "Ausreichend". Zwar sei der Einkauf komfortabel und
technisch problemlos, so die Prüfer. Aber es gebe Abzüge, weil die
KundInnen Apple mit der Zustimmung zu den AGBs einen "Freifahrschein" für
den Umgang mit ihren Nutzerdaten ausstellen.
## Keine Beschwerdestelle
Auch andere Anbieter bauen unzulässige Klauseln in ihre AGBs ein oder
formulieren die Datenschutzerklärungen nur schwammig. So gibt es im Ovi
Store nur 48 Stunden Gewährleistungsanspruch. "In Deutschland sind aber
sechs Monate, nach Ansicht mancher Anwälte sogar zwei Jahre
vorgeschrieben", so Simone Vintz von der Stiftung Warentest. Die Hälfte der
geprüften Shops habe nicht einmal ein ordentliches Impressum: Damit falle
eine direkte Anlaufstelle für Beschwerden weg.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte die Politik auf,
dafür zu sorgen, dass bei neuen Technologien der Schutz der Privatsphäre
von vornherein berücksichtigt werde. "Bislang richten sich die Gesetze an
die Anwender der Technologien, weniger an die Entwickler." Den Käufern rät
der Datenschützer zur Vorsicht: "Das Lesen der jeweiligen AGBs und
Datenschutzerklärungen ist Pflicht, ebenso gründliches Informieren über
Angebot und Anbieter - auch über den Firmensitz und das in diesem Land
geltende Datenschutzrecht." Die AGBs können schnell zur Geduldsprobe
werden. Nutzer des Apple-App-Store etwa müssen sich durch 20 Seiten
kämpfen. Stiftung Warentest empfiehlt, auch auf User-Bewertungen zu achten
und bei Zweifeln an der Seriosität auf den Kauf einer App zu verzichten.
29 Jul 2011
## AUTOREN
Johannes Kulms
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