Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Sportrechtler über Bodychecks: "Gegner unterwerfen sich der Regel"
> Warum wird Boxen nicht verboten oder strafrechtlich verfolgt? Der
> Sportrechtler Martin Nolte über Bodychecks und fliegende Pucks.
Bild: Die Schlägerei ist für viele Eishockey-Zuschauer Teil des Programms.
taz: Herr Nolte, ist jeder Schlag beim Boxkampf eine Körperverletzung?
Martin Nolte: Nein. Schläge gegen den Kopf sind zwar Beschädigungen der
Gesundheit und erfüllen insofern den Tatbestand der Körperverletzung.
Allerdings willigen Boxer zumindest in solche Beschädigungen ein, die durch
regelgerechte Schläge verursacht werden. Danach wären selbst im
unglücklichen Todesfall etwaige Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der
Boxer willigt in die Regel dadurch ein, dass er sich - im Training oder im
Wettkampf - ausdrücklich unterwirft.
Wo liegt die Grenze?
Wenn die Verletzung nicht auf regelgerechten Schlägen beruht. Das gilt
insbesondere für Verletzungsfolgen, die man sich lediglich anlässlich eines
Boxkampfes zuzieht, die aber noch nicht einmal unmittelbar mit Schlägen zu
tun haben. Etwa der Ohrbiss von Mike Tyson bei Evander Holyfield. Diese
Verletzungsfolge war von keiner Einwilligung gedeckt. In einem solchen Fall
hat der Sportler dann Anspruch auf Schadenersatz.
Mit welchen Sportarten ist das Boxen vergleichbar?
Mit dem Ringkampf, mit Autorennen und Felsenklettern. Hier gelten ähnliche
Kriterien wie beim Boxen.
Und beim Eishockey? Da wird sich auch geprügelt.
Das stimmt. Dort gelten aber ähnliche Leitlinien wie beim Fuß- oder
Handball. Danach zieht nicht jede Regelverletzung einen Schadenersatz nach
sich. Die Sportler willigen in jedem Fall in solche Verletzungsfolgen ein,
die durch geringfügige Regelüberschreitungen verursacht werden. Wäre es
anders, müsste man nach jedem Bundesliga-Spieltag mit etlichen Klagen
rechnen. Wenn der Spieler sich die Verletzung außerhalb der kampfbedingten
Härte zuzieht und die Grenze zur Unfairness überschritten wird, hätte der
Verletzte Anspruch. So etwas wird dann aber vom Richter entschieden - egal
ob der Schiedsrichter im Spielverlauf die gelbe oder rote Karte gezeigt
hat.
Wie sieht so ein Schadenausgleich in der Praxis aus?
Im Regelfall dürfte der Ausgleich zwischen den Versicherern der Beteiligten
stattfinden. Auf der einen Seite steht die Krankenversicherung des
Geschädigten, auf der anderen die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Die Krankenkasse des Geschädigten tritt ein für den Ersatz der
sportbedingten Schäden und fragt dann, ob sie bei der Versicherung des
Schädigers Regress nehmen kann.
Und was passiert, wenn Zuschauer verletzt werden?
Da muss man zwischen spielbedingten Verletzungsfolgen und solchen außerhalb
des Spiels unterscheiden. Wenn zum Beispiel ein Puck von der Bande abprallt
und jemanden im Zuschauerraum verletzt, passiert das im Normalfall weder
absichtlich noch grob fahrlässig. Der Spieler haftet nicht. Denkbar wäre
aber ein Anspruch gegen den Veranstalter, wenn dieser seiner
Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, also zum Beispiel versäumt hat,
ein Gitter anzubringen. Anders liegt die Sache bei Übergriffen auf Fans,
die nichts mit dem Spiel zu tun haben. Denken Sie an Paolo Guerrero vom
Hamburger SV, der einem Zuschauer eine Flasche an den Kopf geworfen hat. In
solch einem Fall hat der Geschädigte Schadenersatzanspruch.
26 Aug 2011
## AUTOREN
Jan Wehn
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.