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# taz.de -- Castortransporte: Anwohner-Protest abgeschmettert
> Die Lüneburger Oberverwaltungsrichter weisen erneut eine Klage gegen
> Castortransporte ab. Immerhin mussten sie jetzt verhandeln - das
> Bundesverfassungsgericht hatte den Fall zurückverwiesen.
Bild: Atomare Fracht: EIn Castortransport verlässt den Verladebahnhof im niede…
HAMBURG taz | Welche Rechte haben Menschen, an deren Haustür
Atommülltransporte vorbeirauschen, sich gegen diese juristisch zur Wehr zu
setzen? Die Antwort lautet: keine. Anwohner entlang der Castor-Strecke
dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen, entschied am Dienstag das
Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG). Wegen der grundsätzlichen
Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Ob die Kläger
Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden, blieb gestern offen.
Das Gericht sah sich vor die Aufgabe gestellt, ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts mit Leben zu erfüllen, das Anfang 2009 für
Schlagzeilen gesorgt hatte. Das oberste Bundesgericht hatte damals
entschieden, dass Anwohner von solchen Transportstrecken künftig gegen die
atomare Fracht prozessieren können - und damit den Lüneburger OVG-Richtern
einen kräftigen Rüffel erteilt.
Deren Praxis, entsprechende Klagen aus formellen Gründen gar nicht erst
anzunehmen, bewerteten die Karlsruher Richter als glatten
Grundrechtsverstoß. Die Betroffenen hätten einen Anspruch darauf, ihre
Rechte angemessen juristisch überprüfen zu lassen.
Das "spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von
Kernbrennstoffen" führe dazu, dass den Bürgern "effektiver Rechtsschutz"
gewährt werden müsse, entschied Karlsruhe damals und verwies die Sache zur
erneuten Entscheidung zurück ans OVG.
Das so brüskierte Gericht musste nun eine Klage von zwei Bürgern aus dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg, die direkt an der Transportstrecke zum
Zwischenlager Gorleben wohnen, materiell abwägen und bügelte sie erneut -
diesmal nach Verhandlung - ab. Dabei ging es um die Frage, ob die früheren
Castor-Behälter wegen einer angeblichen Fehlkonstruktion der Stoßdämpfer
den Sicherheitsanforderungen bei Unfällen genügen und ob die Behälter
ausreichend gegen terroristische Angriffe geschützt sind.
Die Beklagten - die Bundesrepublik Deutschland und die
Transportgesellschaft Nuclear Cargo - hielten die Klagen von vornherein für
unzulässig. Zudem sei inzwischen das Rechtsschutzinteresse entfallen, weil
der im Mittelpunkt der Klage stehende Castor-Behältertyp für nukleare
Transporte nach Gorleben seit 2008 nicht mehr verwendet werde.
30 Aug 2011
## AUTOREN
Marco Carini
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