# taz.de -- Was tun gegen unerwünschte Werbepost: Post, die keine ist | |
> Wer nicht aufpasst, dem verstopfen Flyer und Anzeigenblätter den | |
> Briefkasten. Sechs Punkte, die dieses kleine Ärgernis des Alltags ein für | |
> allemal beenden. | |
Bild: Da sagt man schon deutlichst, man möchte keine Werbung - und dann kriegt… | |
1. Ist Briefwerbung grundsätzlich erlaubt? | |
Was Werbung im Briefkasten angeht, wird in Deutschland zuerst einmal | |
unterstellt, dass der Empfänger mit der Zusendung einverstanden ist. | |
Solange er also nicht ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, keine Werbung | |
zu bekommen, sind deshalb Einwürfe und Briefwerbung erlaubt. Ungewollte | |
Werbung dagegen sieht der Bundesgerichtshof unter anderem als Verletzung | |
des Persönlichkeitsrechts und als Wettbewerbsverstoß. | |
Welche Form die Werbung haben darf, regelt das sogenannte Gesetz gegen den | |
unlauteren Wettbewerb. So kann es zum Beispiel als unlauter gelten, wenn | |
durch einen handschriftlichen Post-it-Zettel auf dem Brief vorgetäuscht | |
wird, dies sei keine Reklame, sondern eine persönliche Empfehlung eines | |
Bekannten. Außerdem müssen sich Firmen bei der Adressverwaltung für ihre | |
Werbepost an das Datenschutzrecht halten - das betrifft vor allem die | |
Fragen danach, woher sie Anschriften bekommen haben und an wen sie sie | |
weitergeben. | |
2. Wie kommen die Firmen überhaupt an meine Adresse? | |
Viele Unternehmen kennen die Anschriften der Personen, in deren Briefkasten | |
ihre Werbung landet, nicht. Das gilt für Flyer und für Wurfsendungen, die | |
in allen Haushalten verteilt werden, aber auch für für Anzeigenblätter und | |
Werbezeitungen und für sogenannte Postwurfsendungen, die von der Deutschen | |
Post ausgeliefert werden. Der Zusteller wirft sie ein, egal welcher Name am | |
Briefkasten steht. | |
Anders ist das bei persönlich adressierten Werbesendungen: Man erhält sie | |
etwa, wenn man bei dem werbenden Unternehmen schon einmal etwas bestellt | |
hat. Kommt der Werbebrief von einer unbekannten Firma, hilft manchmal die | |
Frage, wann man das letzte Mal eine Gewinnspielkarte ausgefüllt hat - die | |
dienen nämlich besonders häufig als Adresslieferanten. Außerdem gibt es | |
auch Firmen, die Adressen sammeln, nach Interessen sortieren und dann an | |
werbende Unternehmen verleihen. Am besten geht man also vorsichtig mit | |
seinen Daten um und liest bei Preisausschreiben auch das Kleingedruckte. | |
3. Was kann ich gegen Werbung in meinem Briefkasten tun? | |
Das hängt von der Art der Werbung ab - ist sie persönlich adressiert oder | |
nicht? Gegen Sendungen aus der zweiten Gruppe hilft ein Vermerk am | |
Briefkasten, dass Werbung nicht erwünscht ist. Dieser Hinweis muss beachtet | |
werden - seriöse Zusteller und die Deutsche Post halten sich daran. | |
Bei Anzeigenblättern und kostenlosen Wochenzeitungen reicht der "Keine | |
Werbung"-Hinweis allerdings nicht aus - denn die Anzeigenblätter sind | |
aufgrund ihres nachrichtlichen Anteils rechtlich gesehen ein Presseprodukt. | |
Hier muss man darauf hinweisen, dass man auch an "kostenlosen Zeitungen" | |
nicht interessiert ist. Es ist übrigens egal, ob der Hinweis ein Aufkleber, | |
eine Gravur, ein ausgedruckter oder selbst geschriebener Zettel ist - gut | |
les- und sichtbar muss er nur sein. | |
Will man gegen Missachtungen gerichtlich vorgehen, muss nachgewiesen | |
werden, dass der Hinweis sich zur Zeit des Einwurfs auf dem Briefkasten | |
befand - ein Foto vom Briefkasten oder ein Nachbar als Zeuge können helfen, | |
das im Fall der Fälle zu beweisen. Manchmal kann es passieren, dass der | |
"Keine Werbung"-Hinweis im Zustellwahn abgerissen wird. Dann liegt zwar | |
eine Sachbeschädigung vor, meist wird sie jedoch im Prozessfalle nicht | |
weiter verfolgt. | |
4. Ich erhalte trotz eines Hinweises auf dem Briefkasten unerwünschte | |
Werbung. An wen muss ich mich wenden? | |
An die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes. Dort erhält man | |
neben dem Hinweisaufkleber auch Beratung und Hilfe beim Vorgehen gegen | |
unerwünschte Werbung. Außerdem kann jeder Haushalt sich auf einer | |
sogenannten Robinsonliste eintragen. Hier sind Personen vermerkt, die keine | |
Post von werbenden Firmen erhalten wollen. | |
Viele Unternehmen streichen die Adressen von den Listen aus ihren | |
Datenbanken für Werbesendungen heraus. Der Deutsche Dialogmarketing | |
Verband, der eine Robinsonliste betreibt, vertritt etwa 90 Prozent des | |
Volumens an Werbesendungen in Deutschland. Die zweite große Robinsonliste, | |
auf die rund 350 Unternehmen Zugriff haben, wird vom Interessenverband | |
Deutsches Internet betrieben. Eintragen kann man sich jeweils entweder | |
online oder per Post. | |
Der Name der Liste geht auf Daniel Defoes Romanhelden Robinson Crusoe | |
zurück, der vier Jahre auf einer Insel lebte und dort von Werbepost | |
verschont bliebt. Anzeigenblätter, die trotz korrekten Hinweises auf dem | |
Briefkasten noch im selbigen stecken, können meist durch einen Anruf in der | |
Redaktion abbestellt werden. | |
Gleiches gilt auch für Werbezusendungen. "Leider ist ein Anruf aber keine | |
Garantie für einen Zustellungsstopp", sagt der Rechtsanwalt und | |
Werbepostexperte Frank Richter. Er empfiehlt, sich gleich per E-Mail oder | |
Fax an die werbenden Unternehmen zu wenden. "Ein Brief kann während der | |
Zustellung nämlich verloren gehen - und das nutzen die Firmen gerne als | |
Ausrede." | |
5. Kann ich auch gerichtlich vorgehen? | |
Sollte trotz des schriftlichen Wunsches noch Werbung derselben Firma im | |
Briefkasten landen, kann man eine Unterlassungserklärung fordern. | |
"Unterschreibt die gegnerische Seite, hat man ein Druckmittel - und das | |
erhöht natürlich exponentiell die Wahrscheinlichkeit, dass nichts mehr | |
passiert. Denn die Verteilerstrafen bewegen sich zwischen 500 und 10.000 | |
Euro", sagt Frank Richter. Bringt das auch nichts, kann Klage erhoben | |
werden. Spätestens hier sollte man sich aber einen Anwalt nehmen. | |
6. Dürfen Firmen stapelweise Umsonstzeitungen und Flyer im Hausflur | |
abstellen? | |
Werden Zeitungen oder Flyer im Hausflur abgeladen, kann der einzelne Mieter | |
oder der Wohnungseigentümer nichts tun. Was im Treppenhaus passiert, ist | |
ein Problem der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Wenn aber nicht an jedem | |
Briefkasten ein "Keine Werbung"-Hinweis klebt, kann nicht auf Unterlassung | |
der Werbung geklagt werden. Nach einer Bundesgerichtshofsentscheidung lässt | |
sich aber gerichtlich erzwingen, dass der Werber den Müll beseitigen oder | |
für die Entsorgung zahlen muss. | |
3 Sep 2011 | |
## AUTOREN | |
Jan Wehn | |
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