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# taz.de -- Entschädigung für Zwangsprostituierte: Problem Tatnachweis
> Es ist ein bundesweites Signal: Das Hamburger Versorgungsamt spricht
> einer Osteuropäerin, die auf den Strich gezwungen wurde, eine Grundrente
> als Entschädigung zu.
Bild: Zwang oder Freiwillig? Bisher wollten die Ämter viele Nach- und Beweise.
HAMBURG taz | Es ist ein Novum: In Hamburg ist jetzt einer
Zwangsprostituierten für die Torturen, die sie erlitten hat, eine Rente
nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden. "Uns ist
bundesweit kein anderer Fall bekannt, in dem einem solchen Antrag
stattgegeben wurde", erklärt Katharina Meiser von der Hamburger
"Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel" (KOOFRA).
Deshalb rechnet Meiser damit, "dass diese Entscheidung eine bundesweite
Signalwirkung" haben wird. Da bislang Entschädigungsanträge bei
Zwangsprostituierten stets von den zuständigen Versorgungsämtern abgelehnt
wurden, hätten es viele Beratungsstellen für ausstiegswillige
Sexarbeiterinnen, "längst aufgegeben", solche zu stellen. "Das wird sich
nun hoffentlich ändern", glaubt Meiser.
Auch die Hamburger Anwältin Katrin Kirstein, die die Aussteigerin betreut
hat, freut sich über "diesen Referenzfall", auf den sich nun ihre
Kolleginnen und Kollegen berufen könnten. Laut Gesetz steht den Opfern von
Gewalt eine finanzielle Entschädigung zu, doch gibt es zahlreiche
Einschränkungen, die immer wieder zur Ablehnung von Anträgen führen.
So müsse "der Tatnachweis" eindeutig sein und der erlittene Schaden einer
Antragstellerin ebenso eindeutig attestiert und auf die Tat zurückgeführt
werden können.
Auch schließt das Gesetz Entschädigungsleistungen aus, wenn das Opfer an
der Tat mitgewirkt, sie eventuell provoziert hat. All diese Beschränkungen
"führen regelmäßig dazu, dass Frauen, die zur Prostitution gezwungen
werden, Ansprüche versagt bleiben", berichtet Kirstein.
Die heute 28-jährige Osteuropäerin wurde nach Hamburg gelockt und zur
Prostitution gezwungen. Nach ihrer Flucht zeigte sie ihre Peiniger an.
Diese wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Frau leidet unter
posttraumatischen Störungen. Inzwischen hat sie ein Bleiberecht in
Deutschland erhalten. Sie wird nun lebenslang 280 Euro pro Monat bekommen.
Möglicherweise hat sie auch Ansprüche auf weitere Opferrenten.
18 Oct 2011
## AUTOREN
Marco Carini
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