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# taz.de -- Oldenburgs Energiekonzern EWE im Zwielicht: Leichen im Keller
> Schon 2007 musste die EWE eine saftige Geldbuße zahlen. Der Tatbestand:
> Vorteilsgewährung.
Bild: Vorteilsnahme, nicht zum ersten Mal: EWE-Chef Werner Brinker musst schon …
OLDENBURG taz | Ein Vorfall aus dem Jahr 2002 wirft ein fahles Licht auf
den Chef des Oldenburger Energiekonzerns EWE AG, Werner Brinker. Wie
eigenmächtig agiert er und wie streng wird er vom Aufsichtsrat
kontrolliert?
Brinker hatte 2002 mit einem anderen Vorstandsmitglied dem damaligen
Bürgermeister der brandenburgischen Stadt Eberswalde 307.000 Euro als
Zuschuss für die dortige Landesgartenschau zugesagt. Damals strebte EWE die
Übernahme von Anteilen an den Stadtwerken Eberswalde an.
Als der Vorgang kürzlich bei der Sitzung der kommunalen Anteilseigner der
EWE AG - das Unternehmen gehört zu 74 Prozent 21 Städten und Landkreisen im
Nordwesten - von einem Anteilseignervertreter thematisiert wurde, sorgte
das für Erstaunen. Offenbar hatte niemand etwas davon gewusst - auch nicht
die Vertreter, die im EWE-Aufsichtsrat sitzen. Aber das war noch nicht
alles: Brinker musste auf Nachfrage zugeben, dass EWE wegen der
Zuschusszahlung eine Unternehmensgeldbuße in Höhe von 400.000 Euro zahlen
musste.
Die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin
hatte sich 2007 für den Fall interessiert, das Amtsgericht Franfurt/Oder
brummte der EWE das Bußgeld auf. Der Tatbestand: Vorteilsgewährung. Dafür
gab es einen Eintrag im Gewerbezentralregister.
EWE-Sprecher Daniel Waschow spielte gegenüber der taz die Zahlung herunter:
Es habe sich "lediglich um ein Sponsoring mit einer Gegenleistung in Form
von u. a. Logoplatzierung, Plakate, Flyer etc. gehandelt" und "nicht um
eine Verknüpfung des Sponsorings mit dem Anteilserwerb Eberswalde".
Dabei stellten Brinker und der heute nicht mehr tätige Vorstandskollege
genau diese Verknüpfung her: In dem Schreiben vom 9. April 2002, das der
taz vorliegt, versprechen sie "in Vorleistung … schon jetzt einen Betrag
von 153.500 €". Und kündigen an, dass der Betrag zurückzuzahlen sei, wenn
"wider Erwarten der Kauf- und Abtretungsvertrag endgültig nicht wirksam
werden" sollte.
Laut Waschow wurde über den Fall allein das Präsidium des Aufsichtsrats
informiert, also nur ein kleiner Kreis des Kontrollgremiums. Eine "formale
Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat" sei aber "nicht notwendig"
gewesen, "da dies das operative Geschäft eines Vorstands ist", sagte
Waschow.
Für EWE dürfte dieser alte Fall unangenehm sein - wo das Unternehmen doch
gerade den "Sign"-Skandal intern prüft, die Zusammenarbeit mit der Agentur
Prevent, bei der Brinker möglicherweise allzu eigenmächtig handelte.
Nach taz-Recherchen waren Millionenbeträge am Projekt vorbeigeflossen, der
EWE-Chef hatte offenbar wesentliche Dokumente über die Kooperation allein
unterzeichnet - obwohl die Satzung der EWE zwei Unterschriften vorsieht.
Auf die Frage, ob es bei der Prüfung auch um die Rolle Brinkers gehe, sagte
Waschow, es werde "die gesamte Situation rund um das Thema ,Sign'" geprüft.
23 Oct 2011
## AUTOREN
Felix Zimmermann
## TAGS
Spendenkrimi bei EWE
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