# taz.de -- Urteil zu Beleidigungen im Netz: Google muss schlichten | |
> Was passiert, wenn jemand in einem anonymen Blog beleidigt wird? Einem | |
> neuen Urteil zufolge muss der Provider im Konflikt vermitteln. Im Zweifel | |
> werden Posts gelöscht. | |
Bild: Wenn zwei sich streiten, muss Google vermitteln. | |
KARLSRUHE dapd/dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Regeln für die | |
Prüfung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die | |
Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs | |
Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete | |
Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt | |
gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Sie | |
stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig | |
sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt. | |
Der beklagte Provider Google reagierte erleichtert auf die Entscheidung. | |
Das Gericht habe eingeräumt, dass das Unternehmen nicht alle Inhalte vorab | |
auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sagte der Leiter der Rechtsabteilung, | |
Arnd Haller. "Auch besteht keine Pflicht von Google, Tatsachenbehauptungen | |
quasi auf Zuruf des sich in seinen Rechte verletzt Fühlenden zu entfernen." | |
Damit habe der BGH eine Lanze für die Meinungs- und Informationsfreiheit im | |
Internet gebrochen. | |
Der BGH schreibt folgendes Verfahren vor: Der Betroffene muss dem Provider | |
darlegen, dass in einem seiner Blogs ein Rechtsverstoß begangen wurde. | |
Dieser Hinweis muss "so konkret gefasst" sein, das er "ohne eingehende | |
rechtliche und tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann". Diese | |
Stellungnahme muss der Provider dann an den Blog-Verantwortlichen | |
weiterleiten. Äußert sich dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist, | |
ist der beanstandete Inhalt zu löschen. | |
Kann der Blogger dagegen seine Behauptungen beweisen, muss Google diese | |
wiederum der betroffenen Person weiterleiten. Nur wenn die erneut die | |
Unwahrheit der Behauptungen belegen kann, muss Google löschen, fehlen die | |
Nachweise, bleibt der Eintrag bestehen. | |
## Streit um Sexclubrechnungen | |
In dem [1][jetzt entschiedenen Fall] ging es um einen Geschäftsmann, dem in | |
einem von Google zur Verfügung gestellten Internet-Blog unter voller | |
Namensnennung die Bezahlung von Sexclubrechnungen mit der Firmenkreditkarte | |
vorgeworfen worden war. Der Betroffene bezeichnete die Behauptungen als | |
falsch, der Autor des Blogs arbeitete allerdings anonym. Google leitete die | |
Beanstandung an den Blogger weiter, der seine Eintragung jedoch nicht | |
änderte. Daraufhin verklagte der Geschäftsmann Google auf Unterlassung. | |
Die Internetplattform Google mit Sitz in Kalifornien wollte den Fall nach | |
amerikanischem Recht entschieden haben. Das lehnte der BGH jedoch ebenso ab | |
wie zuvor das Oberlandesgericht Hamburg. Der Blog sei in Deutsch verfasst | |
worden und habe sich auch inhaltlich an deutsche Leser gewandt. Der | |
betroffene Geschäftsmann habe deshalb berechtigt die Anwendung deutschen | |
Rechts verlangt. | |
Google machte weiter geltend, dass es nicht Autor der Behauptung sei und | |
als technisches Unternehmen nicht hafte. Der BGH bestätigte zwar, dass | |
Google nicht Mittäter der Persönlichkeitsrechtsverletzung sei, aber bei | |
Verletzung seiner Prüfpflicht als Störer hafte. | |
Erstmals legte der zuständige VI. Zivilsenat die Prüfpflichten von Google | |
genau fest. Danach muss ein Betroffener zunächst bei Google konkrete | |
Einwände erheben, aus der sich die Persönlichkeitsrechtsverletzungen in | |
einem Blog ergeben. Die Beanstandung muss Google regelmäßig an den | |
Blog-Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleiten. Bleibt diese in | |
angemessener Frist aus, besteht für Google eine Löschpflicht. | |
Zur Feststellung der Löschpflicht wies der BGH den Fall jetzt an Hamburg | |
zurück. Bisher seien keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Blogger | |
Belege vorgelegt hatte. Fehlte es daran, ist die Behauptung zu löschen. | |
Kann der Blogger dagegen die Bezahlung der Sexclubrechnung auf Firmenkosten | |
belegen, könnte die Passage im Netz bleiben. Der Geschäftsmann müsste dann | |
wiederum Belege zur Entkräftung der Behauptung vorlegen. | |
25 Oct 2011 | |
## LINKS | |
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
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