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# taz.de -- Freiheit für Junge-Welt-Chef: Fackeln für den Frieden
> "Junge Welt"-Chef vom Gericht freigesprochen. Er hatte Rede des
> Ex-RAF-Mitglieds Inge Viett abgedruckt, in dem Anschläge auf Armee
> gerechtfertigt wurden.
Bild: Nicht untergekriegt: Tageszeitung "Junge Welt"
Der Chefredakteur der Tageszeitung Junge Welt, Arnold Schölzel, ist vom
Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen worden. Das Amtsgericht
Tiergarten kam am Mittwoch zu dem Ergebnis, dass Schölzel als
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts nicht rechtswidrig gehandelt
habe, als er im Januar 2011 den Abdruck einer Rede der ehemaligen
RAF-Angehörigen Inge Viett nicht verhindert hatte. Viett hatte in einer
Passage die Zerstörung von Bundeswehrausrüstung durch Brandstiftung als
legitimes Mittel eines militanten Pazifismus' gerechtfertigt.
In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es, Schölzel habe durch die
Veröffentlichung zwar eine zur Störung des öffentlichen Friedens geeignete
Straftat gebilligt, das Informationsrecht der Öffentlichkeit wiege aber
schwerer. Viett habe die gedruckte Rede wenige Tage später in identischem
Wortlaut öffentlich gehalten. Daher sei der Vorabdruck ebenso wie die
Berichterstattung über die Veranstaltung durch die Pressefreiheit gedeckt.
Die Junge Welt hatte am 4. Januar 2011 vorab den vollständigen Text von
Viett gedruckt, ohne diesen zu kommentieren. Am 8. Januar 2011 löste ihr
öffentlicher Vortrag im Rahmen der von der Zeitung initiierten jährlichen
Rosa-Luxemburg-Konferenz eine Kontroverse aus: Viett sprach dort als
Teilnehmerin der abschließenden Podiumsdiskussion, an der auch die
Bundeschefin der Linkspartei, Gesine Lötzsch, teilnahm. In ihrem Vortrag
analysierte die radikal linke Aktivistin das revolutionäre Potenzial linker
Ideologie und kritisierte die bürgerliche Gesellschaftsordnung. In diesem
Zusammenhang formulierte sie auch die strafrechtlich beanstandete Passage:
"Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung
abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im
Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und
Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei
Polizeiattacken etc."
Schölzels Anwalt hatte vor dem Urteil ausführlich erklärt, warum es seiner
Ansicht nach gar nicht zu einer Anklage hätte kommen dürfen: So sei
Schölzel nicht als Verantwortlicher bestimmbar, Viett kein
Redaktionsmitglied der Jungen Welt und ihre Aussage als Meinungsäußerung zu
bewerten. Diese habe die Zeitung im Sinne des Informationsauftrages der
Presse nur wiedergegeben.
2 Nov 2011
## AUTOREN
Dennis Drögemüller
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