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# taz.de -- Betrugsrisiko durch Bankmitarbeiter: Furcht vor dem Feind von innen
> Immer mehr Banken haben Angst davor, dass ihnen untreue Mitarbeiter
> Schaden zufügen können. Meist fangen die Straftaten mit harmlosen Fehlern
> an.
Bild: interner Betrug: erst sind es kleine Scheine, später dann ganze Koffer.
FRANKFURT/MAIN taz | Dass sich Banken gegen Einlagenabgänge durch
Banküberfälle versichern, ist bekannt. Längst bietet die Assekuranz Banken
und Sparkassen aber auch Versicherungen gegen Schäden an, die durch
Fahrlässigkeit oder gar Betrug von Belegschaftsmitgliedern entstanden sind.
Denn "eine große potenzielle Gefahr für das Bankengeschäft lauert in den
eigenen Reihen", wie der Leiter des Bereichs Banking & Capital Markets der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Dirk Müller-Tronnier, am
Montag in Frankfurt bei der Vorstellung einer Erhebung zum Thema
"Betrugsrisiko durch Bankmitarbeiter" anmerkte.
In exakt 100 Banken, darunter sieben Groß- und Privatbanken, kontaktierte
Ernst & Young zuständige Führungskräfte, um sie nach ihren Erfahrungen im
Umgang mit dem Betrug und den Betrügern im eigenen Hause zu befragen.
Danach scheint der Wertpapierhandel (61 Prozent) und das Retailbanking (56
Prozent) zu den bevorzugten Revieren der internen Täter zu gehören. Diese
handeln zunächst allerdings meist nicht aus krimineller Energie heraus,
sondern schreiben eher Fehler fort, die sich zu ihren Gunsten auswirken. So
kommen sie erst auf den Geschmack. "Hier ein Komma bei einem Betrag falsch
gesetzt, da sich einmal bei der Prozentzahl vertippt", so fange es meist
an, sagt Müller-Tronnier.
39 Prozent der Befragten gaben jedenfalls an, dass sich das Risiko der
monetären-, aber auch der Rufschädigung durch untreu gewordene Beschäftigte
im Vergleich zu früher deutlich erhöht habe. "Die Furcht vor kriminellen
Handlungen wächst", so Müller-Tronnier. Wenn es einem einzelnen Mitarbeiter
möglich ist, ein ganzes Institut in Turbulenzen zu bringen, klingeln eben
die Alarmglocken.
Auch die neuen rechtlichen Vorgaben, etwa das Geldwäschegesetz oder die
Auflagen für das Risikomanagement, hätten an der internen Gefahrenlage
nicht wesentlich etwas geändert, so die meisten der von Ernst & Young
befragten Institutsvertreter. Das Fazit der Wirtschaftsprüfer lautete denn
auch, dass die Banken zur Abwehr und Aufklärung von Schadensfällen zunächst
"Eigeninitiative" zu entwickeln hätten, aber auch bereit sein müssten,
"externe Experten mit dem entsprechenden Know-how" zu kontaktieren.
Experten wie die von Ernst & Young, versteht sich.
14 Nov 2011
## AUTOREN
K.-P. Klingelschmitt
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