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# taz.de -- FKK-Wandern in der Schweiz: Schwere Zeiten für Nackedeis
> Ein höchstrichterliches Urteil erlaubt den Kantonen, gegen unbekleidete
> Spaziergänger und Nacktbadende Verbote und Strafen zu verhängen.
Bild: Damit könnte bald Schluss sein in der Schweiz.
GENF taz | Die 26 Schweizer Kantone dürfen das Nacktwandern auf ihrem
Territorium verbieten und Zuwiderhandlungen bestrafen. Diese Entscheidung
hat die höchste eidgenössische Justizinstanz, das Bundesgericht in
Lausanne, am Donnerstag im Verfahren gegen einen Mann aus dem Halbkanton
Appenzell Ausserrhoden getroffen.
Der 48-Jährige war im Oktober 2009 auf einem Waldweg in der Nähe der Stadt
Herisau hüllenlos an einer Familie mit Kleinkindern vorbeigewandert. Er
passierte zudem ein christliches Rehabilitationszentrum für
Drogenabhängige. Eine Passantin stellte ihn zur Rede und erstattete
Strafanzeige.
Gegen das von der Polizei verhängte Bußgeld in Höhe von 100 Franken
(umgerechnet rund 84 Euro) erhob der Nacktwanderer Einspruch beim
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, das ihn 2010 zunächst vom Vorwurf
des "unanständigen Benehmens" freisprach. Doch das kantonale Obergericht
gab dem Revisionsbegehren der Staatsanwaltschaft statt und verurteilte den
Nacktwanderer nicht nur zur Zahlung der Buße, sondern auch zur Übernahme
der Verfahrenskosten von 3.330 Franken.
Dagegen erhob der Betroffene Beschwerde beim Bundesgericht, das den Fall am
Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung beriet. Zu Sitzungen dieser Art
kommt es nur in solchen Fällen, wenn sich die fünf RichterInnen nicht einig
sind. Der Anwalt des Nacktwanderers wies in seiner Beschwerde darauf hin,
dass der Schweizer Bundesgesetzgeber das schlichte, nicht mit einer
sexuellen Absicht verbundene Nacktsein bewusst nicht unter Strafe gestellt
habe. Damit sei kein Platz für eine entsprechende Strafnorm auf kantonaler
Ebene.
## Anwalt wehrt sich
Das fragliche Verbot greife in unverhältnismäßiger Weise in die persönliche
Freiheit von Nacktwanderern ein. Es entspreche angesichts der omnipräsenten
Nacktheit in den Medien kaum dem Schutzbedürfnis einer Mehrheit in der
Bevölkerung. Hinzu komme, argumentierte der Anwalt, dass der im
Strafgesetzbuch des Kantons Appenzell Ausserrhoden enthaltene Tatbestand
des "unanständigen Benehmens" zu wenig klar umschreibe, was genau verboten
sei.
Sollte unbekleidetes Wandern oder Baden tatsächlich unter Strafe gestellt
werden, müsste dies auch ausdrücklich festgehalten werden. Allerdings, so
der Anwalt, sei ohnehin davon auszugehen, dass die Mehrheit der Bevölkerung
das Nacktwandern überhaupt nicht als "unanständig" empfinde. Schließlich
liege ein Verbotsirrtum vor, da der Betroffene seit Jahren nackt gewandert,
dafür aber noch nie belangt worden sei.
Doch dieser Argumentation wollte eine Mehrheit der fünf BundesrichterInnen
nicht folgen. Mit ihrem Urteilsspruch gegen den Mann aus Appenzell
Außerrhoden, das allen 26 Kantonen das Verbot des Nacktwanderns erlaubt,
ist auch ein Verfahren im Nachbarkanton Appenzell Innerrhoden erledigt. Vor
dem dortigen Bezirksgericht sind gegenwärtig noch die Verfahren von zwei
Nacktwanderern anhängig, welche die gegen sie verhängten Bußgelder über 200
Franken angefochten haben.
In Innerrhoden existierte bereits eine Strafnorm, die das Nacktwandern
ausdrücklich verbietet. Sollten alle 26 Kantone Verbote verhängen, wird es
eng für NacktwanderInnen und -badende: Nur 1 Prozent des Schweizer
Territoriums ist FKK-Gelände.
17 Nov 2011
## AUTOREN
Andreas Zumach
Andreas Zumach
## TAGS
Freiheit
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